Ablauf
Damit Wechseldienstleister in Ihrem Namen Energielieferverträge abschließen können, erteilen Sie diesen eine Vollmacht. Wichtig zu wissen: diese Vollmacht können Sie unabhängig von der Laufzeit Ihres Vertrags mit dem Wechseldienstleister jederzeit widerrufen. Das ist gesetzlich geregelt.
Damit der Wechseldienstleister aktiv werden kann, richten die meisten eine eigene Mailadresse für Sie ein. Schreiben zu Preiserhöhungen landen dann direkt dort und nicht bei Ihnen. Fragen Sie nach, ob das bei Ihrem Dienst so ist. Falls nicht: Welche Informationen Ihres Stromanbieters müssen Sie selbst an den Wechseldienstleister weiterleiten?
Bevor ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, informiert Sie Ihr Dienstleister in der Regel. Sie können dann müssen zustimmen oder innerhalb einer vereinbarten Frist widersprechen. Dies muss aber so in den AGB stehen. Es ist kein gesetzlich verbrieftes Recht. Ist diese Möglichkeit nicht gegeben, bleibt zwar ein 14-tägiges Widerrufsrecht für den neuen Vertrag. Aber der bisherige Vertrag ist und bleibt gekündigt. Bis Sie einen neuen Vertrag haben, werden Sie übergangsweise im Grundversorgungstarif beliefert.
Unabhängig von den genauen Abläufen bleiben Sie auch bei Nutzung eines Wechseldienstes immer direkter Vertragspartner Ihres Energielieferanten. Gleiches gilt bei Fragen zu Rechnungen oder Abschlägen.
Kriterien der Tarifauswahl
Nach welchen Kriterien ein Wechseldienstleister Tarife auswählt, sollte transparent und nachvollziehbar sein. Wollen Sie zum Beispiel möglichst viel Geld sparen und Bonustarife miteinbeziehen? Wie lange soll die Vertragslaufzeit des Energieliefervertrags sein? Möchten Sie einen Ökostromtarif?
Vertragslaufzeit
Eine kurze Vertragslaufzeit ist wichtig, damit Sie zeitnah aussteigen können, sollten Sie unzufrieden sein. Am besten ist es, wenn Sie monatlich kündigen können.
Datenschutz
Ein Wechseldienstleister erhält von Ihnen Daten wie Anschrift und Zählernummer und schließt in vielen Modellen auch Verträge für Sie ab. Informieren Sie sich daher vorab, wer hinter dem Unternehmen steht und wohin Ihre Daten fließen. Manche Firmen behalten sich vor, Teilaufgaben Ihrer Vermittlungstätigkeit an Dritte auszulagern und zu diesem Zweck Untervollmachten auszustellen. Andere arbeiten mit großen Vergleichsportalen zusammen. Ein Blick in die AGB lohnt sich.
