Verbraucherrechte: So läuft eine Abmahnung ab

Stand: 27. Januar 2026

Ungebetene Werbeanrufe, Lockvogelangebote, Abofallen oder unzulässige Klauseln in Verträgen - immer wieder verhalten sich Unternehmen wettbewerbswidrig und verstoßen gegen gesetzliche Vorgaben. Doch das müssen Sie nicht hinnehmen. Melden Sie Verstöße an die Verbraucherzentralen!

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Verbraucherzentralen führen jedes Jahr eine Vielzahl an Verfahren gegen Unternehmen verschiedenster Branchen für Sie durch.
  • Einzelne Verbraucher:innen dürfen im Wettbewerbsrecht keine Abmahnungen aussprechen oder Unterlassungsklagen erheben. Das wird von qualifizierten Verbraucherverbänden wie der Verbraucherzentrale übernommen.
  • Die Verbraucherzentralen können gegen unseriöse Unternehmen vorgehen, die Kunden übervorteilen wollen. Bei einem Verstoß erhält das Unternehmen eine Abmahnung.

Wer kann eine Abmahnung aussprechen?

Einzelne Verbraucher:innen dürfen im Wettbewerbsrecht keine Abmahnungen aussprechen oder Unterlassungsklagen erheben. Das wird von qualifizierten Verbraucherverbänden wie der Verbraucherzentrale übernommen.

Welche Verbände in Deutschland klagebefugt sind, zeigt diese Liste nach dem Unterlassungsklagengesetz qualifizierter Verbraucherverbände.

Wie läuft ein außergerichtliches Unterlassungsverfahren ab?

Stellen die Verbraucherzentralen einen Verstoß fest, schicken sie dem Unternehmen eine Abmahnung, in dem sie es auffordern, das rechtswidrige Verhalten einzustellen, zum Beispiel nicht weiter mit falsche Rabatten zu werben.

Unterschreibt das Unternehmen eine Unterlassungserklärung, ist die Sache außergerichtlich erledigt. Damit sagt das Unternehmen zu, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen. Hält es sich nicht daran, muss es eine vereinbarte Vertragsstrafe zahlen.

Verweigert das Unternehmen die Abgabe der Unterlassungserklärung, kann der Verbraucherverband Unterlassungsklage einreichen.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Verstoß melden möchte?

Auch gegen unseriöse Unternehmen, die Kunden übervorteilen wollen, können Verbraucherzentralen vorgehen. Wenn Sie als Verbraucher:in einen solchen Verstoß melden, sollten Sie den Fall genau dokumentieren und die Unterlagen aufheben

Ohne diese Belege hat eine mögliche Abmahnung sonst aus Mangel an Beweisen keine Aussicht auf Erfolg.

Verfallen meine Ansprüche, wenn ein Verbraucherverband klagt?

Nein. Reicht ein Verbraucherverband eine Unterlassungsklage gegen ein Unternehmen ein, sind Ihre Ansprüche gegen den Unternehmer aufgrund der Verstöße gehemmt. Das bedeutet, dass Ihre Ansprüche nicht durch Fristablauf verfallen können.

Verbraucherverbände sind deswegen verpflichtet, sämtliche Unterlassungsklagen gegen Unternehmen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Sie sind außerdem verpflichtet über den aktuellen Stand des Verfahrens zu informieren.

Alle juristischen Verfahren der Verbraucherzentralen finden Sie hier, auf den Landesseiten der einzelnen Verbraucherzentralen sowie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).

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