Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Stand: 10. Juni 2025

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) beendet die Musterfeststellungsklage mit einem außergerichtlichen Vergleich.
  • Die Sparkasse KölnBonn bietet rund 700 Kund:innen schriftlich eine Rückzahlung an.
  • Kund:innen können das Vergleichsangebot unterzeichnen und zurückschicken. Wenn Betroffene das Angebot nicht annehmen, können sie auf eigenes Risiko klagen.

So erhalten Verbraucher:innen Geld zurück

Rund 700 Kund:innen der Sparkasse KölnBonn, die sich der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands angeschlossen haben, können von dem Vergleich profitieren. Die im Register zur Klage angemeldeten Personen erhalten voraussichtlich ab Mitte Juli 2025 Post von der Sparkasse KölnBonn. Das Schreiben informiert über das Vergleichsangebot oder gegebenenfalls auch darüber, warum die Sparkasse kein Angebot macht. 
Diejenigen, die den Vergleich annehmen wollen, müssen das Vergleichsangebot unterzeichnet zurückschicken. Sie bekommen das Geld auf ihr Konto ausgezahlt. Alternativ können Betroffene das Angebot ablehnen und beispielsweise auf eigenes Risiko klagen.

Hintergrund des Verfahrens

Seit dem Postbank-Urteil im Jahr 2021 ist klar, dass Banken und Sparkassen Kontoführungsgebühren nicht einseitig anpassen dürfen. Die Sparkasse KölnBonn weigerte sich, überhöhte Gebühren zurückzuzahlen. Deshalb reichte der vzbv 2021 eine Musterfeststellungsklage ein. Dreieinhalb Jahre später haben sich beide Seiten jetzt auf einen Vergleich verständigt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zu einem ähnlichen Sachverhalt in einem Parallelverfahren des vzbv gegen die Berliner Sparkasse am 3. Juni 2025 geurteilt. Der Vergleich mit der Sparkasse KölnBonn ist noch vor dem Urteil des BGH vereinbart worden.

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