Gentechnik: Was die Kennzeichnung verrät
Die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln ist auf EU-Ebene einheitlich geregelt. Allerdings gibt es einige Lücken im Kennzeichnungssystem. In diesem Artikel der Verbraucherzentralen finden Sie einen Überblick.

Das Wichtigste in Kürze:
- Wenn Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und Rohstoffen stammen, muss dies kenntlich gemacht werden.
- Milch, Fleisch, Eier und andere tierische Lebensmittel müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn die Tiere mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden.
- Zufällige und technisch unvermeidbare GVO-Spuren bis zu 0,9 Prozent je Zutat müs sen nicht gekennzeichnet werden.
- Für bestimmte neue genomische Techniken (NGT) gelten ab 17. Juli 2028 neue Regeln. Sie müssen nicht mehr gekennzeichnet werden.
- Das deutsche „Ohne Gentechnik“-Label bleibt bestehen. Es ermöglicht weiterhin eine freiwillige Kennzeichnung von Lebensmitteln, die ohne Gentechnik hergestellt wurden.
Welche Produkte müssen gekennzeichnet werden?
Nach dem derzeit geltenden EU-Gentechnikrecht müssen Lebensmittel und Futtermittel gekennzeichnet werden, wenn
- das Lebensmittel selbst ein gentechnisch veränderter Organismus, genannt GVO, ist, zum Beispiel Sojabohnen oder Gemüsemais.
- das Lebensmittel GVO enthält oder daraus besteht, zum Beispiel Joghurt mit gentechnisch veränderten Milchsäurebakterien, Tofu oder Sojaflocken aus GVO-Soja.
- das Lebensmittel aus GVO hergestellt wurde, auch wenn die gentechnische Veränderung im Endprodukt nicht mehr nachweisbar ist. Das ist zum Beispiel bei Sojaöl aus GVO-Soja der Fall.
- das Lebensmittel Zusatzstoffe enthält, die mithilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden, zum Beispiel Emulgator Lecithin (E222), Mono- und Diglyceride aus Gen-Soja, Xanthan, Maltit oder Sorbit aus Gen-Mais.
- Vitamine aus GVO stammen, zum Beispiel Vitamin E aus Gen-Mais.
- Aromen aus GVO stammen, zum Beispiel Aromen, die aus Soja-Eiweiß gewonnen werden.
- Futtermittel oder Futtermittelzusätze aus GVO stammen, wie etwa Soja, Raps oder Baumwolle.
- der Gehalt an GVO durch Verunreinigungen oder Beimischungen entstanden ist und der Anteil an GVO über 0,9 Prozent liegt.
- der Gehalt an GVO geringer als 0,9 Prozent ist, diese GVO aber absichtlich beigemischt wurde.
Welche Produkte müssen nicht gekennzeichnet werden?
Dazu gehören:
- Lebensmittel aus oder von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, wie zum Beispiel Milch, Käse, Fleisch, Wurst oder Eier. Das Futtermittel selbst muss jedoch gekennzeichnet werden.
- Zusatzstoffe, Vitamine und Aromen, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden, etwa Vitamin B2 und B12, Ascorbinsäure.
- Enzyme, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt wurden und als Verarbeitungshilfsstoffe eingesetzt werden, zum Beispiel Amylasen bei Brot, Chymosin bei Käse, Pektinasen bei Obstsäften oder Hefen bei Bier.
- Mikroorganismen und deren Produkte, wenn diese auf Nährmedien gewachsen sind, die aus GVO stammen, wie Zitronensäure aus Schimmelpilzen, die auf Melasse aus gentechnisch veränderten Zuckerrüben gewachsen sind.
- Beimischungen von weniger als 0,9 Prozent der jeweiligen Zutat, wenn diese unbeabsichtigt erfolgte und unvermeidbar war. Dabei muss der Hersteller den zuständigen Behörden nachweisen, dass er seine Sorgfaltspflicht erfüllt hat, um die Verunreinigungen zu vermeiden.
Wie und wo müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel gekennzeichnet werden?
Lebensmittel, die für Endverbraucher:innen bestimmt sind oder die an Anbieter von Gemeinschaftsverpflegungen geliefert werden, müssen deutlich und gut lesbar gekennzeichnet werden. Das gilt für Lebensmittel, die
- aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bestehen wie etwa aus GVO-Sojabohnen,
- aus GVO hergestellt werden wie Sojamehl oder Lecithin aus Gen-Soja,
- Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden, zum Beispiel Schokolade mit Lecithin aus Gen-Soja,
- gentechnisch veränderte Organismen enthalten wie beispielsweise Hefe.
So lautet der Wortlaut für die Kennzeichnung:
- "genetisch verändert",
- "aus gentechnisch veränderten … hergestellt"
- "… enthält aus gentechnisch veränderten …"
Hier muss die Kennzeichnung zu finden sein:
- Bei verpackten Lebensmitteln mit Zutatenliste wie Toastbrot steht der Hinweis in der Zutatenliste hinter der entsprechenden Zutat oder als Fußnote in der gleichen Schriftgröße.
- Bei verpackten Lebensmitteln ohne Zutatenliste, zum Beispiel Polenta aus Maismehl, steht der Hinweis auf dem Etikett.
- Bei unverpackten Lebensmitteln, zum Beispiel Maiskolben, steht der Hinweis am Lebensmittel selbst auf einem Schild oder am Aushang.
- Bei Lebensmitteln in Verpackungen mit weniger als 10 Quadratzentimetern Oberfläche, zum Beispiel ein Eiskonfekt, steht der Hinweis dauerhaft lesbar auf der Verpackung.
Was bedeutet die Kennzeichnung mit dem Schriftzug "Ohne GenTechnik"?
In Deutschland können Lebensmittel freiwillig mit der Angabe "Ohne GenTechnik" gekennzeichnet werden. Die Verwendung dieser Kennzeichnung ist gesetzlich geregelt und setzt voraus, dass bestimmte Anforderungen an die Herstellung – und bei tierischen Lebensmitteln an die Fütterung - eingehalten werden.
Das Label ist besonders bei Milch, Fleisch und Eiern von Bedeutung. Denn diese Produkte müssen nach dem EU-Gentechnikrecht nicht als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden, wenn die Tiere gentechnisch verändertes Futter erhalten haben. Mit der freiwilligen Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ können Hersteller dagegen darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Anforderungen für eine gentechnikfreie Produktion eingehalten wurden.
Für die Kennzeichnung "Ohne GenTechnik" gelten folgende gesetzliche Regeln:
- Bei tierischen Lebensmitteln dürfen innerhalb bestimmter gesetzlich festgelegter Zeiträume vor der Gewinnung des Lebensmittels keine als gentechnisch verändert gekennzeichnete Futtermittel eingesetzt werden. Die erforderlichen Zeiträume unterscheiden sich je nach Tierart und Produkt.
- Futtermittelzusätze, die mithilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen hergestellt wurden, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen verwendet werden. GVO-Futtermittel oder Futtermittelzusatzstoffe, die GVO sind oder aus GVO hergestellt wurden, sind dagegen nicht zulässig.
- Für pflanzliche und verarbeitete Lebensmittel gelten strengere Anforderungen. Zutaten aus GVO dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden. Auch bestimmte mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellte Zutaten, Zusatzstoffe, Aromen, Vitamine oder Enzyme dürfen nicht eingesetzt werden. Ausnahmen gelten nur, wenn sie ausschließlich durch gentechnische Herstellung verfügbar sind und gemäß der EG-Öko-Verordnung zugelassen sind.
"Ohne Gentechnik"“ und Neue Gentechnik (NGT)
NGT-Pflanzen der Kategorie 1 gelten nach der neuen Verordnung grundsätzlich nicht als GVO im Sinne des EU-Gentechnikrechts. Für Lebensmittel und Futtermittel aus diesen Pflanzen gelten daher künftig grundsätzlich nicht die bisherigen GVO-Kennzeichnungsvorschriften. Die neuen Regeln gelten ab 17. Juli 2028.
Die deutsche Kennzeichnung "Ohne Gentechnik"“ ist davon jedoch zu unterscheiden. Sie beruht auf nationalen gesetzlichen Vorgaben und stellt eigene Anforderungen an die Herstellung und Fütterung. Die neue EU-Regelung macht aus einem NGT-1-Produkt daher nicht automatisch ein Produkt, das mit dem Siegel „Ohne Gentechnik“ gekennzeichnet werden darf.
Gerade deshalb wird die freiwillige "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung künftig für Verbraucher weiterhin eine wichtige Rolle spielen, wenn sie gezielt Lebensmittel auswählen möchten, die ohne gentechnisch veränderte Organismen hergestellt wurden und keine veränderten Zutaten oder Zusatzstoffe enthalten.
Wie kann als Verbraucher:in die Produktion von gentechnikfreien Pflanzen beeinflussen?
Wenn Sie als Verbraucher:in verstärkt Lebensmittel mit dem Logo "Ohne Gentechnik" nachfragen, unterstützen Sie Landwirte und Verarbeitungsbetriebe, die ohne den Einsatz von Gentechnik produzieren.
Indem Sie sich bewusst gegen den Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen entscheiden, fördern Sie den traditionellen Anbau und die Verwendung gentechnikfreier Futterpflanzen. Auf diese Weise kann jeder Einzelne dazu beitragen, dass auch in Zukunft Lebensmittel ohne Gentechnik verfügbar sind.









