Das Infomobil der Verbraucherzentrale ist wieder auf Tour. Hier finden Sie alle aktuellen Termine

Fragen und Antworten: Alles zum Einwegpfand und Dosenpfand

Stand:
Seit dem 1. Januar 2022 ist das Verpackungsgesetz in Kraft. Seitdem wurden noch mehr Getränke in Einwegflaschen und -dosen mit einem Pfand belegt. Welche Regeln genau für welche Verpackung gelten, lesen Sie in diesem Artikel der Verbraucherzentralen.
Einweg-Pfandflaschen in einer Tüte
  • Die Rücknahme von Einwegpfandverpackungen ist immer wieder ein Ärgernis bei Verbraucher:innen.
  • Dosen oder Flaschen werden oftmals nicht zurückgenommen, wenn sie eingedrückt sind oder das Etikett fehlt.
  • Manchmal werden Rücknahme und Pfandauszahlung grundsätzlich verweigert.
On

Auf welche Verpackungen wird Einwegpfand erhoben?

Dazu gehören Getränkedosen und Einweggetränkeflaschen aus Glas und Kunststoff, wenn diese ein Fassungs­vermögen zwischen 0,1 Liter und drei Liter haben.

Achtung: Nicht zu verwechseln mit Mehrwegflaschen aus Glas oder Kunststoff! Das ist nicht im Verpackungsgesetz geregelt, sondern über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Flaschenpool-Betreiber. Mehrwegflaschen werden mehrmals genutzt. Sie lassen sich reinigen und erneut befüllen. Einwegflaschen dagegen werden recycelt, nachdem Sie sie zurückgebracht haben. Für jedes Getränk muss eine neue Einwegverpackung produziert werden.

Mit Mehrwegflaschen, die in der Region abgefüllt wurden, sind Sie aus Umweltsicht immer auf der sicheren Seite. Sie verbrauchen weniger Rohstoffe und Energie und tragen weniger zum Treibhauseffekt bei. Je kürzer die Transportentfernung ist, desto besser ist die Bilanz für die Mehrwegflasche. Ganz wichtig: Kaufen Sie Getränke in Standard-Mehrwegflaschen, etwa Perlenflasche bei Mineralwasser, denn dann werden ausgeleerte Flaschen zum nächsten Abfüller transportiert. Das spart wiederum unnötige Fahrten.

Das Mehrwegpfand beträgt zwischen 8 Cent und 15 Cent. Die Rückgabe ist in der Regel überall möglich, wo solche Flaschen verkauft werden.

Auf welche Getränke wird Pfand erhoben, wenn sie in Einwegverpackungen angeboten werden?

Einwegpfand wird auf Kunststoffflaschen, bestimmte Glasflaschen und Dosen erhoben, wenn folgende Getränke darin abgefüllt werden:

  • Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure, etwa Limonade, Cola-Getränke, Sportgetränke, Eistee, Fruchtsaftmischungen mit Mineralwasser - also Schorlen; aber auch Milchersatzprodukte wie Hafer- und Sojamilch,,
  • Wassergetränke mit und ohne Kohlensäure, zum Beispiel Mineralwasser, Heilwasser, Tafelwasser, sogenannte "near-water-Produkte",
  • Bier- und Biermischgetränke mit und ohne Alkohol,
  • Frucht- und Gemüsenektare mit und ohne Kohlensäure,
  • Milchmischgetränke wie etwa Energydrinks mit Molkenanteil, die weniger als 50 Prozent Milch enthalten,
  • Tee- und Kaffee-Getränke, wenn sie kalt getrunken werden sollen, etwa Eistees,
  • alkoholhaltige Mischgetränke mit weniger als 10 Volumenprozent Alkohol, zum Beispiel "Alkopops",
  • sonstige Alkoholerzeugnisse und alkoholhaltige Mischgetränke mit einem Alkoholgehalt zwischen 10 und 15 Prozent, die nicht der Alkoholsteuer unterliegen.
  • Sekt, Prosecco und Sektmischgetränke in Dosen,
  • Wein, weinähnliche Getränke und Weinmischgetränke,
  • Milch und Mischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent und  
  • sonstige trinkbare Milcherzeugnisse wie Joghurtdrinks, Kefir, Kakao oder Kaffeegetränke.

Auf welche Getränke oder Getränkeverpackungen wird kein Einwegpfand erhoben?

  • Alkoholerzeugnisse, die der Alkoholsteuer unterliegen, wenn sie in Einwegglasflaschen abgefüllt sind. Das trifft besonders auf Sekt und Wein zu.
  • Diätetische Getränke, die ausschließlich für die Säuglings- und Kleinkinderernährung angeboten werden, wenn sie in Einwegflaschen angeboten werden.
  • Getränkekartons, Schlauch- und Standbeutelverpackungen.
Die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) bietet einen Überblick über alle pfandpflichtigen Getränke

Woran erkenne ich pfandpflichtige Einwegverpackungen?

Flaschen oder Dosen, für die Pfand erhoben wird, müssen von den Herstellern deutlich lesbar und an gut sichtbaren Stellen als pfandpflichtig ge­kennzeichnet sein. Die Abfüller nutzen dafür das DPG-Zeichen und einen EAN-Code, also Strichcode. DPG steht für die Deutsche Pfandsystem GmbH. Die DPG wird u.a. von Einweg-Getränkeabfüllern und -händlern getragen. Das Hersteller-Logo hat folgende Bedeutung:

  • pfandpflichtige Einwegverpackung
  • Einwegpfand beträgt immer 25 Cent
  • Pfanderstattung von 25 Cent im Handel

Pfandpflichtige Getränkeverpackungen müssen im Verkaufsraum gut sichtbar mit dem Hinweis "EINWEG" gekennzeichnet sein. So können Verbraucher:innen auf einen Blick erkennen, dass diese Verpackungen nach der Rückgabe nicht wiederverwendet werden. Das Pfandsymbol

Wo kann ich Einwegverpackungen zurückgeben?

Sie können sie in jeder Verkaufsstelle zurückgeben, die Einweggebinde aus dem gleichen Material verkauft. Das Pfand beträgt 25 Cent. Ausschlaggebend ist allein das Material und nicht die Form, die Marke oder der Inhalt der Verpackungen.

Beispiele:

  • Wer Cola in Plastikflaschen und Dosen anbietet, muss auch Mineralwasser-Flaschen aus Plastik oder Bierdosen zurücknehmen.
  • Wer ausschließlich Getränke in Einwegplastikflaschen vertreibt, muss nur diese zurücknehmen.
  • Wer nur Dosen verkauft, muss nur Dosen zurücknehmen.

Händler müssen die leeren Verpackungen zurücknehmen und das Einwegpfand von 25 Cent auszahlen, auch wenn die Getränke in einem anderen Laden gekauft worden sind. Die Erstattung des Pfandes ist nicht an einen Neukauf gebunden.

Müssen auch kleine Läden alle Verpackungen annehmen?

Für Läden mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmetern, wie etwa Kioske oder kleinere Tankstellen, gilt eine Sonderregelung: Sie müssen nur Leergut solcher Marken und Materialien zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment führen.

Beispiel: Sie verkaufen nur Cola-Dosen der Marke XY, also müssen sie auch nur Cola-Dosen der Marke XY zurücknehmen.

Muss ich Pfandbons innerhalb einer bestimmten Frist einlösen?

Rechtlich gelten Pfandbons genau sowie Gutscheine 3 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem sie gedruckt wurden. Das ist aber offenbar nicht jedem Einzelhändler bekannt.

Kann ich Pfandbons nur in dem Markt einlösen, in dem sie ausgestellt wurden?

Das Einlösen von Pfandbons beschränkt sich auf die Filiale, in der das Leergut zurückgegeben und der Pfandbon erstellt wurde. Sie können sie grundsätzlich nicht in einer anderen Filiale derselben Supermarktkette einlösen. Grund dafür ist, dass der Automat an Pfandautomaten einen Datensatz erzeugt, wenn Sie Leergut abgeben. Der wird mit der Kasse der jeweiligen Filiale abgeglichen. 

Andere Filialen einer Kette können darauf nicht ohne Weiteres zurückgreifen. Aus Kulanz bieten große Supermarkt- oder Discounterketten möglicherweise eine Lösung an.

Was muss ich bei der Rückgabe von Einwegverpackungen beachten?

Bei der Rücknahme setzen Händler in der Regel auch Automaten ein. Dies funktioniert jedoch nur, wenn Dosen und Flaschen nicht zerdrückt und Pfandzeichen und Strichcode gut erkennbar sind. Erkennt der Automat die Einwegverpackung zum Beispiel wegen Beschädigungen nicht, muss das Personal die Verpackungen manuell annehmen und das Pfand erstatten. Auch beschädigte Verpackungen müssen gegen Pfanderstattung zurückgenommen werden.

Das bestätigte zuletzt auch ein Urteil des OLG Stuttgart, das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erstritten hat. Hier finden Sie mehr Informationen dazu.

Fehlen allerdings Pfandzeichen und Strichcode, wird es schwierig, die Verpackung als pfandpflichtig zu identifizieren. Das Verkaufspersonal kann eventuell an einer eindeutigen Flaschenform oder einem Prägungsmerk­mal erkennen, dass es sich um eine Einwegpfandverpackung handelt.

Was mache ich, wenn Rücknahme und Pfanderstattung zu Unrecht verweigert werden?

Sprechen Sie die Geschäfts- oder Filialleitung an! Zeigt diese sich ebenfalls uneinsichtig, können Sie bei der unteren Abfallbehörde der Kommune Anzeige erstatten. Das Pfand, das Kund:innen zusteht, kann die Behörde allerdings nicht erstatten.

Die unteren Abfallbehörde erreichen Sie meist über die allgemeine Verwaltungsadresse ihrer Kommune. Schildern Sie dort den Vorfall und nennen Sie Namen und Adresse des Supermarktes. Die Behörde wird in der Regel dem Fall nachgehen und den Supermarkt auf die Einhaltung des Rechts hinweisen, oder sogar ein Bußgeld verhängen. 

Video laden: Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…