Klage gegen DB Fernverkehr AG wegen unzulässiger Kündigungsfrist für Bahncard

Es wird beanstandet, in Bahn Card Verträgen Kündigungsfristen von 6 Wochen zu vereinbaren.

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 6 U 206/23; seit 17.01.2025 I ZR 19/25
Zuständiges Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main; ab 17.01.2025 BGH; Nichtzulassungsbeschwerde am 02.04.2025 zurückgenommen
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Thüringen
Geht vor gegen:

DB Fernverkehr AG
Europa-Allee 78-84
60486 Frankfurt am Main
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:

In BahnCard-Verträgen, die nach dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden,  die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) zu verwenden oder sich auf solche Klauseln zu berufen:
„Unverbindlich testen: bis 6 Wochen vor Laufzeitende kündigen.“
„Die Probe Bahncard 25 bzw. Probe BahnCard 50 wird am Ende ihrer Gültigkeit automatisch in ein reguläres BahnCard 25-Abonnement bzw. BahnCard 50-Abonnement überführt, wenn sie nicht 6 Wochen vor Gültigkeitsende gekündigt wird.“
„Sie wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn sie nicht 6 Wochen vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.“