Klage gegen DB Fernverkehr AG wegen unzulässiger Kündigungsfrist für Bahncard
Es wird beanstandet, in Bahn Card Verträgen Kündigungsfristen von 6 Wochen zu vereinbaren.
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 6 U 206/23; seit 17.01.2025 I ZR 19/25
- Zuständiges Gericht:
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main; ab 17.01.2025 BGH; Nichtzulassungsbeschwerde am 02.04.2025 zurückgenommen
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Thüringen
- Geht vor gegen:
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DB Fernverkehr AG
Europa-Allee 78-84
60486 Frankfurt am Main
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
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Ja
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
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- Datum der Beendigung des Verfahrens:
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- Standdatum:
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Zugehörige Dokumente
In BahnCard-Verträgen, die nach dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) zu verwenden oder sich auf solche Klauseln zu berufen:
„Unverbindlich testen: bis 6 Wochen vor Laufzeitende kündigen.“
„Die Probe Bahncard 25 bzw. Probe BahnCard 50 wird am Ende ihrer Gültigkeit automatisch in ein reguläres BahnCard 25-Abonnement bzw. BahnCard 50-Abonnement überführt, wenn sie nicht 6 Wochen vor Gültigkeitsende gekündigt wird.“
„Sie wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn sie nicht 6 Wochen vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.“









