Wer bereits mit erneuerbaren Energien heizt und seine Anlage erneuern möchte, muss ab 2027 mit deutlich weniger Förderung rechnen. Ob der Zuschuss sinkt oder ganz entfällt, hängt vom Alter der bisherigen Heizung ab. Tauschwillige sollten jetzt klären, ob die neue Regelung für ihre Anlage gilt.
Klauseln zur nachträglichen Senkung des Rentenfaktors finden sich in unterschiedlichen Rentenversicherungen. Nach einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Allianz haben weitere Gerichte Klauseln für unwirksam erklärt. Betroffene sollten ihre Verträge prüfen.
Bunte Verpackungen, Comicfiguren, Versprechen wie „für Kinder" oder „ohne Zuckerzusatz": Der Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt, welche Kindersnacks Drogeriemärkte besonders häufig anbieten – und warum viele davon wenig halten, was sie versprechen.
Alte Lexika, Faksimile-Ausgaben oder Enzyklopädien: Was einst viel Geld gekostet hat, weckt bei manchen Besitzer:innen die Hoffnung auf einen hohen Wiederverkaufswert. Genau darauf zielt eine Betrugsmasche: In Thüringen melden sich derzeit unaufgefordert angebliche Sachverständige und stellen Verbraucher:innen für ihre Privatsammlungen hohe Verkaufserlöse in Aussicht.
Wer eine Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen möchte, sollte sich beeilen. Ab 2027 plant der Gesetzgeber grundlegende Neuerungen bei der Vergütung von Solarstrom. Die Verbraucherzentrale Thüringen erläutert , was sich ändert und worauf Haushalte bei der Planung achten sollten.
Energiegenossenschaften ermöglichen Bürger:innen die Beteiligung an der Energiewende vor Ort. Die Verbraucherzentralen erklären, was Beitritt, Dividende und Risiken einer Beteiligung bedeuten.
Die E.ON Energy Solutions GmbH hat in den letzten Jahren seine Fernwärmepreise enorm erhöht. Die Verbraucherzentralen fanden das nicht gerechtfertigt und klagten - mit dem Ziel, dass E.ON seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Guthaben erstattet. Noch bis 14. September 2026 können Sie bei der Klage mitmachen.
Die E-Mails wirken auf den ersten Blick seriös und locken mit einer Steuererstattung von 450 Euro – doch sie stammen nicht aus dem Service-Portal von ELSTER. Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt: Wer eine solche Nachricht erhält, sollte nicht auf die angegebenen Links klicken und auf keinen Fall sensible Daten wie die IBAN-Nummer eingeben.