Prime-Preiserhöhung unzulässig: Amazon scheitert vor dem BGH

Stand: 02. Oktober 2026

Der Bundesgerichtshof hat die Prime-Preiserhöhung von Amazon aus 2022 gekippt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Was das Urteil für Betroffene bedeutet und welche weiteren Klagen die Verbraucherzentralen gegen Amazon führen, lesen Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der BGH hält die Preisanpassungsklausel, mit der Amazon 2022 die Prime-Gebühren anhob, für unwirksam.
  • Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Sie war bereits vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Düsseldorf erfolgreich.
  • Betroffene können sich kostenlos und ohne Prozessrisiko ins Klageregister der Sammelklage eintragen.
  • Auch zu anderen Themen, etwa der Werbung bei Prime Video, gehen Verbraucherzentralen juristisch gegen Amazon vor.

Was hat der Bundesgerichtshof entschieden?

Amazon darf sich bei der Preiserhöhung für bestehende Prime-Abos nicht auf die verwendete Preisanpassungsklausel in seinen Geschäftsbedingungen berufen. Das hat der BGH in Karlsruhe entschieden. 

Das höchste deutsche Zivilgericht schließt sich damit der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW an, die gegen die Klausel geklagt hatte. Zuvor hatten bereits das Landgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf die Regelung für unwirksam erklärt. Die Frage ist nun letztinstanzlich geklärt.

Für die Verbraucherzentrale ist das Urteil ein wichtiger Erfolg: Kund:innen würden so vor Preissteigerungen geschützt, die sie nicht absehen können.

Worum ging es bei der Klage gegen Amazon?

Zum September 2022 hatte Amazon die Preise für laufende Mitgliedschaften angehoben: Der Monatsbeitrag stieg von 7,99 auf 8,99 Euro, der Jahresbeitrag von 69 auf 89,90 Euro. Auch bei Prime Student wurde der Preis erhöht. Das Unternehmen begründete den Schritt unter anderem mit allgemeinen und wesentlichen Kostensteigerungen infolge der Inflation.

Wie kommen Betroffene jetzt an ihr Geld?

Parallel läuft eine Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW vor dem Oberlandesgericht Hamm. Ziel ist es, dass Kund:innen die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem erhöhten Preis erstattet bekommen. 

Wer betroffen ist, kann sich weiterhin ins Klageregister eintragen und so seine Chance auf eine Rückzahlung wahren. Die Anmeldung kostet nichts und ist ohne eigenes Prozessrisiko möglich. Die Höhe des individuellen Anspruchs hängt unter anderem davon ab, wie lange der höhere Beitrag gezahlt wurde und welches Prime-Modell genutzt wurde.

Gegen welche weiteren Amazon-Praktiken gehen Verbraucherschützer vor?

Auch zu anderen Sachverhalten klagen Verbraucherzentralen gegen Amazon. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte eine Sammelklage wegen der Werbeunterbrechungen bei Prime Video gebündelt, der sich rund 330.000 Verbraucher:innen angeschlossen haben. 

Das Bayerische Oberste Landesgericht wies die Klage im Juli 2026 in erster Instanz ab. Die Verbraucherzentrale Sachsen kündigte an, Revision beim BGH einzulegen. Zusätzlich hat sie Ende 2025 eine Gewinnabschöpfungsklage über 1,8 Milliarden Euro gegen Amazon angestoßen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ging ebenfalls gegen die Werbung bei Prime Video vor und reichte eine Unterlassungsklage ein. Das Landgericht verurteilte Amazon bereits Ende 2025. Das Urteil ist nach aktuellem Stand allerdings noch nicht rechtskräftig.

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