Antworten auf häufige Fragen zur Klage gegen die Sparkasse KölnBonn
Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Klage und zum Vergleich mit der Sparkasse KölnBonn wegen einseitig erhöhter Kontogebühren.
Grundsätzliches
Worum ging es in der Musterfeststellungsklage?
Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deswegen eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse.
Was regelt der Vergleich?
Die Sparkasse KölnBonn verpflichtet sich in einem Vergleich zu pauschalen Zahlungen an anspruchsberechtigte Kund:innen. Im Gegenzug hat der vzbv seine Klage zurückgenommen.
Warum hat sich der vzbv mit der Sparkasse KölnBonn verglichen?
Der Bundesgerichtshof hat entscheidende Rechtsfragen des Verfahrens zwischenzeitlich in anderen Verfahren geklärt.
Der Vergleich ermöglicht pauschalierte, unkomplizierte Zahlungen. Er bietet anspruchsberechtigten Kund:innen einen zügigen, klaren Ausgleich in der Streitsache. Verbraucher:innen die das Vergleichsangebot annehmen, müssen ihre Forderungen nicht individuell gegenüber der Sparkasse durchsetzen.
Ergebnis der Klage
Wer profitierte vom Vergleich?
Von diesem Vergleich profitierten Verbraucher:innen, die sich im Register für die Musterfeststellungsklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) angemeldet und ihre Anmeldung nicht zurückgenommen haben.
Welche Konten sind für Zahlungen berechtigt?
Es sind nur Girokonten der Sparkasse KölnBonn nach diesem Vergleich berechtigt. Konten bei anderen Sparkassen oder Banken oder andere Produkte sind nicht umfasst. Für jedes Konto wird eine Zahlung nur einmalig geleistet.
Wie hoch ist die pauschale Zahlung, die ich erhalte?
Die Höhe der pauschalen Zahlung ergibt sich aus dem Vergleichsangebot, dass die Sparkasse KölnBonn Ihnen zuschickt. Es beträgt entweder 60 Euro oder 195 Euro.
676 Verbrauchern:innen haben Einzelvergleiche mit der Sparkasse abgeschlossen. Die Sparkasse hat nach eigenen Angaben mehr als 107.000 Euro an Verbraucherinnen und Verbraucher ausgezahlt.
Warum gibt es zwei unterschiedlich hohe Pauschalen?
Die Berechnungen der möglichen Ansprüche zeigten erhebliche Unterschiede. Sie ergaben sich aus den unterschiedlichen Preisänderungen je nach Kontomodell sowie den maßgeblichen Zeitpunkten und Zeiträumen. Um einen Vergleich handhabbar zu machen, wurden Durchschnittswerte ermittelt und Fallgruppen zusammengefasst.
Bis wann kann ich den Vergleich annehmen?
Verbrauchern:innen konnten den Einzelvergleich bis zum 31. März 2026 annehmen. Bis zu diesem Datum muss der unterzeichnete Einzelvergleich spätestens bei der Sparkasse eingegangen sein.
Beratungsangebote
Kann ich mich an meinen Kundenberater der Sparkasse KölnBonn wenden?
Wer Fragen zu seinem Vergleichsangebot hat, kann sich an seinen Kundenberater bei der Sparkasse KölnBonn wenden.
Wohin wende ich mich bei Problemen?
Die Sparkasse KölnBonn bietet eine Beschwerdestelle zur Klärung von Fragen und Streitigkeiten an. Sie können sich an das Qualitätsmanagement der Sparkasse wenden.
- Per E-Mail: kontakt@sparkasse-koelnbonn.de
- Per Post: Sparkasse KölnBonn, Qualitätsmanagement, Hahnenstraße 57, 50667 Köln
Die Stelle entscheidet über die Kundenbeschwerde. Sie begründet ihre Entscheidung.
Wenn Sie das Ergebnis des Qualitätsmanagements der Sparkasse für falsch halten, melden Sie das gerne an sammelklagen@vzbv.de.
Wo finde ich weiterführende Informationen zum Thema?
Die Verbraucherzentrale hat Informationen zum Thema Bankgebühren und Rückforderungen in einem ausführlichen Artikel zusammengestellt.








