Geräteliste

Stand:
Lesen Sie hier, wofür Sie
den Reparaturbonus beantragen können
Das Icon zeigt eine Liste, auf der verschiedene Elektrogeräte aufgeführt werden.
Off

Förderfähige Reparaturen

Küchen- und Haushaltsgeräte

wie Toaster, Kaffeemaschinen, Bügeleisen, Staubsauger, Elektroherde und Backöfen, Kühlschränke oder Waschmaschinen 

Unterhaltungselektronik

wie Fernseher, DVD-Player, Radios, Spielekonsolen, Kopfhörer oder Lautsprecher 

IT- und Telekommunikationsgeräte

wie Mobiltelefone, Tablets, Fotokameras, Computer, Drucker oder Monitore

Körperpflegegeräte

wie Föne, Rasierer oder Lockenstäbe

Werkzeuge und Gartengeräte

wie Nähmaschine, Bügeleisen, Bohrmaschinen, Heckenscheren oder elektrische Rasenmäher

Medizinische Geräte

wie Blutdruckmessgeräte oder Infrarotthermometer 

Musikgeräte oder elektrisches Spielzeug

E-Pianos, E-Gitarren, ferngesteuerte Autos, Modelleisenbahnen 

Sonstiges

Akku-Ladegeräte, Drohnen, Lampen oder Videosprechanlagen 

Wichtig:

Das Gerät muss ein Elektrogerät sein. Das Gerät kann mit Strom aus der Steckdose, Batterien oder Akku funktionieren. Die Geräte in dieser Liste dienen als Beispiele. Die Reparatur weiterer Produkte kann gegebenenfalls auch gefördert werden. 

 

Nicht förderfähige Reparaturen

Fahrzeuge aller Art

wie Elektroautos, E-Bikes und E-Roller, inklusive festverbaute Navigationsgeräte und Autoradios

Haustechnik

aller Art inklusive Heizlüftern und Elektroheizungen, Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen, Hauswasserpumpen, Warmwasserboiler oder Entkalkungsanlagen

Möbel

wie elektrisch verstellbare Fernsehsessel oder Treppenlifte 

Sonstiges

Notstromaggregate, Photovoltaikanlagen oder Windturbinen

Nicht-Elektrogeräte

wie Geräte, die mit Erdgas, Benzin oder Diesel, also mit nicht erneuerbaren Energiequellen, betrieben werden

Serviceleistungen

wie Reinigungen, Softwareupdates oder Wartungen

 

Die Geräte in dieser Liste dienen als Beispiele. Gegebenenfalls sind weitere Produkte nicht förderfähig.

Bitte prüfen Sie vor Antragstellung, ob Sie für Ihr Gerät Garantie- oder Gewährleistungsansprüche geltend machen können. Im Zweifel helfen Ihnen hierbei unsere Beratungsstellen weiter.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.