Irreführung über geografische Herkunft

Gegenstand der Klage gegen Penny ist es, dass die Handelskette es unterlässt, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbraucher:innen Lebensmittelprodukte in ihren Geschäften mit der Aussage „REGIONAL aus unserem schönen Osten“ zu bewerben oder bewerben zu lassen - sofern die so gekennzeichneten Waren tatsächlich nicht aus der angegebenen Region stammen oder die Aussage geeignet ist, Verbraucher:innen über die geografische Herkunft der Produkte irrezuführen.

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
84 O 24/26
Zuständiges Gericht:
Landgericht Köln
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Thüringen
Geht vor gegen:

Penny Markt GmbH
Domstraße 20
50668 Köln
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum: