Versicherungsschutz für Azubis: Diese Policen sind wichtig

Pressemitteilung vom
Mit dem Beginn einer Berufsausbildung verfügen junge Menschen erstmals über ein eigenes Einkommen und sind nicht mehr grundsätzlich über ihre Eltern versichert. Um weiterhin einen umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten, sollten Auszubildende zu Beginn ihrer Ausbildung die notwendigen Verträge prüfen und im Bedarfsfall abschließen. Worauf es dabei ankommt, erklärt die Verbraucherzentrale Thüringen.
Eine junge Frau als Auszubildende in einer Autowerkstatt.
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Wichtig: Haftpflichtversicherung

„Eine private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar“, sagt Andreas Behn, Referatsleiter für Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Sie zahlt, wenn der Versicherte einem Dritten einen Schaden zufügt. Häufig sind Auszubildende in der ersten Berufsausbildung über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. „Ist dies nicht der Fall, sollten Auszubildende unbedingt eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen“, rät Andreas Behn.

Angebote für Azubis gibt es bereits ab 40 Euro im Jahr - eine Investition, die sich im Schadensfall lohnen kann, denn mögliche Schadenersatzforderungen können leicht hohe Summen erreichen.

Empfehlenswert: Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist ratsam. „Sie springt ein, wenn Versicherte aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr zu mindestens 50 Prozent in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten können“, so der Experte.

Da in den ersten Berufsjahren keine und später nur unzureichende Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen, ist eine private Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit sinnvoll. Die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherungen richten sich unter anderem nach der Berufsgruppe und individuellen Vorerkrankungen.

Für das Budget mancher Auszubildender können sie jedoch zu teuer sein. „Hier fehlt ein ausreichender staatlicher Berufsunfähigkeitsschutz“, kritisiert Verbraucherschützer Behn.

Verpflichtend: Kranken- und Pflegeversicherung

Auszubildende sind in der Regel gesetzlich krankenversichert. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind zu etwa 95 Prozent identisch, können sich aber durch zusätzliche Leistungen unterscheiden.

„Bei der Wahl der Krankenkasse sollte der Beitragssatz nicht das alleinige Entscheidungskriterium sein. Auch andere Faktoren wie Beratung, Service, Erreichbarkeit, spezielle Vorsorgeuntersuchungen oder kostenlose Impfungen sollten Auszubildende berücksichtigen“, so Behn.

Optional: Hausratversicherung

Wenn Auszubildende in eine eigene Wohnung ziehen und hochwertigere Einrichtungsgegenstände anschaffen, kann sich eine Hausratversicherung lohnen. Sie schützt bei Feuer- und Leitungswasserschäden, Einbruch oder Vandalismus. „In den meisten Fällen ist eine Hausratversicherung zu Beginn der Ausbildung noch nicht so wichtig. Erst wenn der Hausrat größer und die angeschafften Gegenstände teurer werden, ist eine Hausratversicherung empfehlenswert“, sagt Andreas Behn.

Nicht alle Produkte sind sinnvoll

Gerade zu Beginn der Ausbildung treten immer wieder Versicherer und Banken an Auszubildende heran, locken mit günstigen Angeboten oder weisen auf die schlechte Altersvorsorge hin. „Berufseinsteiger sollten sich davon nicht verunsichern lassen“, rät der Verbraucherschützer. „Nicht jede Versicherung muss sein – und auch nicht jede Geldanlage lohnt sich bei geringem Einkommen. Außerdem ist die Kombination von Geldanlage und Versicherung meist teuer und unflexibel.“

Die Verbraucherzentrale Thüringen berät Auszubildende unabhängig zu allen Fragen rund um Geldanlage und Altersvorsorge.

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