Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Klage gegen ExtraEnergie

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Sammelklage gegen ExtraEnergie.

 

Grundsätzliches

Worum geht es in dem Verfahren?

Die ExtraEnergie GmbH ist ein Energieversorger. Im Sommer 2022 teilte er seinen Kund:innen mit, die Preise für Gas und Strom zum 1. September 2022 drastisch zu erhöhen. Dies geschah sogar gegenüber Kund:innen, die eine Preisgarantie vereinbart hatten. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind die Preiserhöhungen unzulässig. Das gilt für Verbraucher:innen mit und ohne Preisgarantie gleichermaßen. Später nahm das Unternehmen noch weitere Preisanpassungen vor, die nach Ansicht des vzbv auch unzulässig sind. Sie sind seit 2025 ebenfalls Gegenstand der Sammelklage.

Um wie viel Geld geht es?

Soweit wir wissen, hat der Anbieter die Preise uneinheitlich erhöht. Der Arbeitspreis hat sich nicht selten verdreifacht. Das kann zu mehreren hundert Euro Mehrkosten monatlich führen.

Welche Ziele verfolgt die Klage?

Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in erster Liniefeststellen lassen, dass folgende von ExtraEnergie erklärte Preisanpassungen unzulässig sind:

  • Preiserhöhung zum 1. September 2022
  • Preiserhöhungen zum 1. November und 1. Dezember 2022
  • Preis“senkungen“ wie Anfang des Jahres 2023 erklärt.

Das Gericht soll außerdem feststellen, für welche Zeiträume ExtraEnergie Zinsen an seine Kund:innen zu zahlen hat.

Außerdem hat ExtraEnergie zum Teil behauptet, Kund:innen hätten einer Preiserhöhung zugestimmt, als sie eine Erklärung zur Abschlagsanpassung abgegeben haben. Auch dagegen wendet sich der vzbv in seiner Klage.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind Strom- und Gaskund:innen der ExtraEnergie GmbH, die eine Preiserhöhung zum 1. September 2022 erhalten haben. ExtraEnergie vertreibt seine Angebote unter verschiedenen Bezeichnungen wie etwa

  • extraenergie
  • extrastrom
  • extragas
  • prioenergie
  • prioStrom
  • Priogas
  • HitEnergie
  • HitStrom
  • HitGas

Nach unserer Kenntnis waren die Erhöhungen nicht auf bestimmte Tarife oder Marken beschränkt.

Welche Unterlagen sollte ich sichern?

Bewahren Sie relevante Unterlagen auf. Das können Verträge, Zahlungsnachweise, Rechnungen, Preisanpassungsschreiben und ähnliches sein. Sind einzelne Dokumente nur online zu erreichen, sollten Sie diese herunterladen. Von nun angezeigten Informationen erstellen Sie bitte Screenshots. Speichern Sie die Dateien so, dass Sie sie auch Jahre später noch finden und verwenden können.

Teilnehmen

Bis wann kann ich mich in das Klageregister eintragen?

Die Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Kann ich mich von der Klage wieder abmelden?

Die Abmeldung ist nicht mehr möglich.

Rechtliche Fragen

Was hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 5. Oktober 2026 entschieden?

Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass folgende Preiserhöhungen unwirksam waren:

•    die Preiserhöhung zum 1. September 2022 
•    die Preiserhöhung zum 1. November 2022 
•    die Preiserhöhung zum 1. Dezember 2022

Auch spätere Preissenkungen im Anschluss an die Erhöhung vom 1. September 2022 waren unwirksam, wenn der gesenkte Preis weiterhin über dem Preis lag, der vor dieser Erhöhung galt.

Außerdem entschied das Gericht: Wenn Kund:innen in einer bestimmten E-Mail eine Anpassung ihres monatlichen Abschlags auswählten, stimmten sie damit nicht automatisch der Preiserhöhung zu.

Die Anträge zu möglichen Zinsansprüchen hat das Gericht abgelehnt. Dabei ging es um Ansprüche, die ohne Ihr Zutun entstanden wären. Das Urteil bedeutet daher nicht, dass Betroffene grundsätzlich keine Zinsen verlangen können. Zinsansprüche können insbesondere bestehen, wenn Sie ExtraEnergie bereits selbst zur Zahlung aufgefordert haben.

Gilt das Urteil für mich, auch wenn ich keine Preisgarantie hatte?

Ja. Das Oberlandesgericht hat die mit der Klage angegriffenen Preiserhöhungen in vollem Umfang für unwirksam erklärt. 

Haben Betroffene nun Anspruch auf eine Rückzahlung?

Grundsätzlich können Betroffene die zu viel gezahlten Beträge zurückverlangen. Voraussetzung ist, dass das Urteil rechtskräftig wird.

Es sind Rechtsmittel gegen das Urteil möglich. In diesem Fall wäre das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Sobald feststeht, wie es weitergeht, informieren wir Sie.

Warum verfolgt der vzbv seine Ziele vor Gericht mit einer Musterfeststellungsklage statt einer Abhilfeklage?

Anfangs hatte der vzbv angestrebt, dass das Gericht ExtraEnergie zu einer direkten Zahlung an Verbraucher:innen verurteilt (Abhilfeklage). Dieses Vorgehen hätte Verjährungsrisiko für die Ansprüche bedeutet. Deshalb geht der vzbv den sicheren Weg und führt das Verfahren ausschließlich als Musterfeststellungsklage weiter. Ziel ist und bleibt, dass betroffene Kund:innen Rückzahlungen erhalten. Nähere Informationen zu diesem Vorgehen finden Sie in unserer News.

Warum greift der vzbv mit der Sammelklage seit 2025 auch weitere Preiserhöhungen an?

Eine Abfrage unter den Teilnehmer:innen der Klage hat ergeben, dass ExtraEnergie nach der Preiserhöhung zum 1. September 2022 noch weitere Preisanpassungen vorgenommen hat. Diese könnten eine Gefahr für die Rückzahlungsansprüche bedeuten. Denn auch wenn das Gericht die Preiserhöhung zum 1. September 2022 für unwirksam erklärt, könnte sich ExtraEnergie darauf berufen, dass dann aber der Preis gelten müsse, der in der Preiserhöhung zum 1. November 2022 genannt wurde. Damit die Rückzahlungen in diesem Fall nicht nur für zwei Monate zu gewähren wären, greifen wir auch diese späteren Preiserhöhungen an.

Ergebnis der Klage: Vor- und Nachteile

Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?

Wenn Sie sich wirksam für die Klage angemeldet haben, können Sie von einem für Betroffene positiven Ausgangs des Verfahrens profitieren.

Wenn das Urteil des Oberlandesgerichts rechtskräftig wird,  können Sie sich auf das Urteil berufen und die überzahlten Beträge zurückfordern. Die im Urteil getroffenen Feststellungen binden alle deutschen Gerichte, die in einem möglichen Anschlussverfahren über Ihre weiteren Ansprüche entscheiden.

Wir gehen allerdings davon aus, dass Unternehmen Forderungen im Falle einer Verurteilung begleichen. Aus Rücksicht auf ihr öffentliches Ansehen und zur Vermeidung weiterer Klagen sollten sie das tun. Sollte sich ExtraEnergie jedoch nach einem Urteil uneinsichtig zeigen und auf erhöhten Preisen bestehen, müssen Sie entscheiden, ob Sie selbst ein weiteres Verfahren führen.

Beratung und Tipps

Wie soll ich mit der Rechnung umgehen?

Sie sollten den Betrag, der dem Unternehmen unstreitig zusteht, in jedem Fall zahlen. Also den Preis, der vor der Erhöhung galt.

Teilen Sie dem Unternehmen außerdem mit, dass Sie der Abrechnung für den Zeitraum ab dem 1. September 2022 widersprechen, weil die Preiserhöhung nicht wirksam ist. Beachten Sie dazu bitte auch die folgenden Fragen.

Warum sollte ich den Preiserhöhungen auch selbst widersprechen?

Mit einem Widerspruch gegen die Preiserhöhungen können Sie Ihre Rechte als Verbraucher:in sichern. Der Bundesgerichtshof verlangt, dass Kund:innen einer Preiserhöhung binnen drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Abrechnung widersprechen müssen, wenn sie die Unwirksamkeit der Preisanpassung gerichtlich geltend machen wollen. 

Wir sind zwar der Auffassung, dass bereits durch die Teilnahme an der Klage des vzbv ein solcher Widerspruch hinreichend zum Ausdruck gebracht wird. Für den Fall, dass die Gerichte dem jedoch nicht folgen, sollten Sie vorsorglich noch einen gesonderten Widerspruch erklären. 

Hinweis: Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 24. September 2026 (Aktenzeichen C-900/24  - SVB) in einem etwas anders gelagerten Fall die Notwendigkeit eines Widerspruchs verneint. Es ist aber nicht sicher, ob ein Widerspruch auch in unserem Fall entbehrlich sein wird. 

Wie erkläre ich den Widerspruch?

Sie sollten sich schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail an ExtraEnergie wenden. Sie können sich dabei an einem Muster-Widerspruchsschreiben orientieren. Sie können den Text kopieren, anpassen und diesen etwa als Brief per Post an ExtraEnergie schicken. 

Wichtig ist, dass Sie den Zugang des Widerspruchs belegen können. Das ist entweder mit einer Antwort auf Ihre E-Mail möglich oder mit dem Beleg eines Einwurfeinschreibens der Post. 

Welchen Inhalt sollte der Widerspruch haben?

Eine Begründung ist nicht erforderlich. Geben Sie bitte unbedingt in dem Schreiben die eigene Vertrags- bzw. Kundennummer an. Nutzen Sie gerne unser Musterschreiben.

Welche Frist muss ich für den Widerspruch beachten?

Eine Preiserhöhung, welcher Sie drei Jahre lang nicht widersprochen haben, gilt als vereinbart. Dies ergibt sich aus einer Vorgabe des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 6. Juli 22, VIII ZR 28/21 und VIII ZR 155/21 „Drei-Jahres-Lösung“). 

Die Rechnung, mit der ExtraEnergie die zum 1. September 2022 angekündigten Preise erstmals in Rechnung gestellt hat, ist dafür entscheidend. Datiert diese zum Beispiel vom 5. Januar 2023, sollten Sie bis zum 5. Januar 2026 widersprochen haben. 

Bitte beachten Sie, dass Ihr Widerspruch nach drei Jahren verfällt, wenn Sie ihn nicht erneut erklären.

Warum sollte ich ExtraEnergie auch selbst zur Erstattung auffordern?

Wenn Sie an der Klage teilnehmen und von ExtraEnergie parallel die überzahlten Beträge selbst zurückfordern, können Sie zusätzlich einen Anspruch auf Verzugszinsen erhalten.

Wie fordere ich die Erstattung ein?

Mit einem Schreiben sollten Sie das Unternehmen zur Erstattung des aufgrund der Preiserhöhung zu viel gezahlten Betrags auffordern. Die Rückforderung können Sie auch direkt zusammen mit Ihrem Widerspruch gegen die Preiserhöhungen geltend machen. Das Musterschreiben enthält dazu einen Absatz. 

Setzen Sie ExtraEnergie am besten eine Zahlungsfrist von 14 Tagen und warten Sie die Reaktion ab. Wenn das Unternehmen die Zahlung eindeutig verweigert, tritt damit aus unserer Sicht der Verzug ein – spätestens jedoch nach Ablauf der Zahlungsfrist.

Ich habe nur den Teil der Rechnung beglichen, den ich für berechtigt halte, also auf Grundlage der alten Preise. Nun habe ich ein Inkassoschreiben erhalten. Was soll ich tun?

Bitte lesen Sie zunächst die Antwort auf die Frage „Wie soll ich mit der Rechnung umgehen?“. 

Das Unternehmen darf ein Inkassounternehmen nicht einschalten, wenn Sie der Forderung zuvor widersprochen haben. Haben Sie widersprochen, sollten Sie das Inkassounternehmen darauf hinweisen.

Ungeachtet Ihres etwaigen Widerspruchs kann ein Anspruch auf Inkassogebühren nur entstehen, wenn eine Hauptforderung besteht. Dies ist nach unserer Rechtsauffassung für den Erhöhungsbetrag nicht der Fall. Verweigern Sie die Zahlung, ist es möglich, dass das Unternehmen eine Zahlungsklage gegen Sie erhebt. Für wahrscheinlich halten wir das nicht. Sollten Sie dieses Risiko nicht eingehen wollen, können Sie unter Vorbehalt zahlen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Beratung benötige?

Bitte beachten Sie, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband keine Beratung im Einzelfall erbringt. Sie können sich gern an die Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe wenden.