Warteliste fürs Altersvorsorgedepot? Kein Grund zur Eile

Pressemitteilung vom 02. Oktober 2026

Banken und Finanzdienstleister bewerben das neue Altersvorsorgedepot, das die steuerlich geförderte private Altersvorsorge reformieren soll, bereits mit „Early-Bird“-Prämien und locken mit Starter- und Wartelisten. Doch Verbraucher:innen müssen sich davon nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Wer sich erst im Laufe des Jahres 2027 für ein geeignetes Produkt entscheidet, kann ebenfalls von der staatlichen Förderung profitieren.

„Bei einem Altersvorsorgevertrag geht es um eine Entscheidung für Jahrzehnte. Ein einmaliger Bonus sollte dabei praktisch keine Rolle spielen. Entscheidend sind Kosten, Anlagestrategie und die langfristigen Renditechancen“, sagt Andreas Behn, Referatsleiter Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

Für maximalen Ertrag Vertragsangebote vergleichen

Ein wichtiger Grund, sich Zeit zu lassen: Für die staatliche Förderung ist kein Vertragsabschluss unmittelbar zum 1. Januar 2027 erforderlich. Maßgeblich sind die Fördervoraussetzungen und die im jeweiligen Beitragsjahr geleisteten Eigenbeiträge. Auch wer erst später im Jahr einen Vertrag abschließt und entsprechend einzahlt, kann die Förderung für 2027 erhalten. So können Interessierte erst abwarten, welche Produkte tatsächlich auf den Markt kommen, um dann deren Konditionen zu vergleichen.

„Der Eindruck, man müsse möglichst früh zugreifen, kann bei solchen Angeboten schnell entstehen. Tatsächlich spricht viel dafür, erst einmal den Wettbewerb der Anbieter abzuwarten“, sagt Andreas Behn. „Zwischen einem sehr guten und einem mittelmäßigen Altersvorsorgeprodukt können am Ende mehrere Zehntausend Euro liegen.“

Besser langfristige Kosten als Boni einkalkulieren

Gerade bei einem über Jahrzehnte laufenden Vertrag können bereits vergleichsweise kleine Unterschiede bei Kosten und Rendite erhebliche Auswirkungen auf das spätere Vorsorgevermögen haben. Eine einmalige Abschlussprämie fällt dagegen langfristig kaum ins Gewicht. Die Verbraucherzentrale Thüringen empfiehlt deshalb, bei der Auswahl insbesondere auf folgende Punkte zu achten:

  • laufende Kosten und mögliche Abschlusskosten,
  • die angebotenen Fonds und ETFs,
  • Anlagestrategie und Risikoprofil,
  • Möglichkeiten zum Anbieter- oder Produktwechsel,
  • sowie die Frage, ob das Produkt zur eigenen finanziellen Situation und Risikobereitschaft passt.

Das neue Altersvorsorgedepot ermöglicht es, staatlich geförderte Altersvorsorge stärker über Wertpapiere wie Fonds und ETFs aufzubauen. Anders als bei klassischen Riester-Produkten ist bei dem neuen Angebot keine vollständige Beitragsgarantie vorgeschrieben. Damit sind höhere Renditechancen möglich, zugleich müssen Anleger:innen stärkere Wertschwankungen aushalten können.

Standarddepots in den Vergleich einbeziehen

Die Verbraucherzentrale rät außerdem, bei der Auswahl sogenannte Standarddepots zu berücksichtigen. Bei diesen werden zwei vom Anbieter vorab festgelegte Fonds bespart, mit vorgegebenen Anlageoptionen und einer Kostenobergrenze. Neben privaten Anbietern soll künftig auch ein staatlicher Träger ein Standarddepot anbieten.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Thüringen ist das ein weiterer Grund, nicht vorschnell das erstbeste Angebot abzuschließen: Erst wenn verschiedene Produkte tatsächlich verfügbar sind, lassen sich Kosten, Anlagekonzepte und Konditionen sinnvoll miteinander vergleichen. „Für eine langfristige Altersvorsorge ist ein gutes Produkt wichtiger als ein früher Abschluss“, so Andreas Behn.

Wer Fragen zu einem bestehenden Riester-Vertrag oder zum neuen Altersvorsorgedepot hat, kann sich an die Beratung der Verbraucherzentrale wenden. Eine Terminvereinbarung ist online oder telefonisch unter Tel. 0361 555 14 0 möglich.

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