Varta-Insolvenz: Diese Rechte haben Besitzer von Solarspeichern
Wer sich einen Batteriespeicher zur Solaranlage ins Haus holt, will in seiner Energieversorgung langfristig unabhängiger werden. Der deutsche Batteriehersteller Varta hat auf seine Heimspeicher zehn Jahre Garantie gewährt – jetzt aber Insolvenz angemeldet. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, was Besitzer:innen eines Varta-Speichers bei Mängeln beachten müssen.

„Für Besitzer:innen von Varta-Energiespeichern ist die Unterscheidung zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Hersteller-Garantie entscheidend“, sagt Anna Rothgang, Referentin für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Varta hat für verschiedene Speicherprodukte Garantien von bis zu zehn Jahren angeboten. Ob diese Garantie- und Serviceleistungen auf Dauer vollständig erfüllt werden können, ist aktuell noch offen.
Mängel an Installateur oder Händler melden
„Tritt während der zweijährigen Gewährleistungsfrist ein technischer Defekt auf, sollten sich Betroffene zuerst an ihren Vertragspartner wenden, also an den Händler oder Installationsbetrieb“, so Anna Rothgang. Ansprüche wegen eines Mangels richten sich grundsätzlich gegen den Verkäufer und bestehen unabhängig von einer zusätzlichen Hersteller-Garantie. Gewährleistungsansprüche bleiben also auch bei einer Insolvenz des Herstellers bestehen.
Schwieriger wird es, wenn die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bereits verstrichen ist und nur noch die Hersteller-Garantie greift. Diese ist eine freiwillige Zusage des Garantiegebers. Betroffene sollten dann möglichst früh handeln.
Hersteller-Garantie: Das ist bei Insolvenz wichtig
- Bewahren Sie alle Dokumente zu Ihrem Energiespeicher gut auf, also Rechnung, Garantieunterlagen und Seriennummer.
- Sichern Sie auch den bisherigen Schriftverkehr zu Störungen, Reparaturen oder Garantiefällen.
- Melden Sie einen Garantiefall zeitnah schriftlich bei Varta über den vorgesehenen Serviceweg und dokumentieren Sie den Schrifteingang.
- Verfolgen Sie die Informationen zum weiteren Insolvenzverfahren.
„Der Varta-Service läuft derzeit weiter. Eine Garantie anzumelden, kann deshalb immer noch sinnvoll sein“, sagt Energiejuristin Anna Rothgang. Ob daraus später eine Reparatur, ein Austausch oder eine andere Leistung folgt, hängt vom weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens ab. Eine Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle ist aktuell noch nicht erforderlich. Sie wird erst relevant, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Wer unsicher ist, welche Ansprüche im eigenen Fall bestehen, sollte Kaufvertrag, Rechnung und Garantiebedingungen prüfen und sich frühzeitig sich an die Energierechtsberatung der Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Einen Termin erhalten Ratsuchende online unter vzth.de/termin-buchen oder unter Tel. 0361 555140.
Jeden Dienstag von 13 bis 15 Uhr bietet die Verbraucherzentrale außerdem eine kostenfreie Energierechts-Hotline ohne Termin an, erreichbar unter Tel. 0361 555 14 78.
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