1N Telecom: Sammelklage könnte Betroffenen Geld zurückbringen

Jetzt kostenlosen Klage-Check der Verbraucherzentrale nutzen

Pressemitteilung vom 28. Juli 2026

Ein Schreiben von 1N Telecom, ein ungewollter Festnetz- und DSL-Vertrag und schließlich eine Schadensersatzforderung von rund 420 Euro: So erging es zahlreichen Verbraucher:innen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat deshalb Sammelklage gegen 1N Telecom und TPI Investment eingereicht. Betroffene können sich der Klage anschließen, indem sie sich kostenlos beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen.

Das Unternehmen 1N Telecom hatte Verbraucher:innen Schreiben mit dem Angebot eines 24-monatigen Vertrags für Festnetz und DSL-Internet zugesandt. Viele Betroffene gingen davon aus, auf ein Schreiben der Deutschen Telekom zu reagieren. Häufig bemerkten sie erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, dass sie einen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen hatten.

Verhinderten Verbraucher:innen anschließend die Übertragung ihrer Telefonnummer zu 1N Telecom, kündigte das Unternehmen den Vertrag und verlangte pauschalen Schadensersatz von rund 420 Euro. Die Forderungen wurden teilweise durch Inkassounternehmen eingetrieben. Neuerdings verlangt die TPI Investment GmbH das Geld oder macht Vergleichsangebote.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält mehrere Vertragsklauseln für unwirksam und hat beim Oberlandesgericht Hamm Sammelklage gegen beide Unternehmen eingereicht.

„Wer die geforderte Summe bereits gezahlt hat oder noch immer eine Zahlungsaufforderung bekommt, sollte eine Teilnahme an der Sammelklage prüfen. Die Anmeldung ist kostenlos – und im Erfolgsfall können Betroffene ihr Geld zurückbekommen, ohne selbst vor Gericht ziehen zu müssen“, sagt Dirk Weinsheimer, Referatsleiter für Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Thüringen. 

Eintragung schützt vor Verjährung

Verbraucher:innen können sich selbständig beim Bundesamt für Justiz für die Sammelklage anmelden. Dadurch wird zugleich die Verjährung der angemeldeten Ansprüche gehemmt. „Ist die Klage erfolgreich, können angemeldete Betroffene im anschließenden Umsetzungsverfahren Schadensersatz oder Rückzahlungen erhalten, ohne selbst gegen die Unternehmen klagen zu müssen“, erklärt Dirk Weinsheimer. 

Die erste mündliche Verhandlung ist derzeit für den 23. Februar 2027 angesetzt. Eine Anmeldung ist grundsätzlich noch bis drei Wochen nach dem Schluss der letzten mündlichen Verhandlung möglich. 

Ansprüche prüfen und kostenlos anmelden

Betroffene sollten zunächst mit dem kostenlosen Klage-Check der Verbraucherzentrale prüfen, ob ihr Fall von der Sammelklage erfasst sein könnte. Für die Anmeldung sollten sie insbesondere das Angebot und den Vertrag von 1N Telecom, die Schadensersatzforderung, Schreiben von Inkassounternehmen oder TPI Investment sowie gegebenenfalls Zahlungsnachweise bereithalten. Der Klage-Check bietet Ausfüllhinweise und passende Textbausteine, mit denen sich der Anspruch vollständig beschreiben lässt. Anschließend können sich Betroffene kostenlos beim Bundesamt für Justiz anmelden.

„Geben Sie Ihre Ansprüche nicht vorschnell auf. Auch wer aus Unsicherheit bereits gezahlt hat oder ein Vergleichsangebot von TPI Investment erhalten hat, sollte prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist“, so Jurist Weinsheimer. 

Bei weitergehenden Fragen zum Thema 1N Telecom können Betroffene die individuelle Beratung der Verbraucherzentrale Thüringen nutzen. Eine Terminvereinbarung ist unter vzth.de/termin-buchen oder Telefon 0361 555 14 0 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.