Irreführung über geografische Herkunft
Gegenstand der Klage gegen Penny ist es, dass die Handelskette es unterlässt, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbraucher:innen Lebensmittelprodukte in ihren Geschäften mit der Aussage „REGIONAL aus unserem schönen Osten“ zu bewerben oder bewerben zu lassen - sofern die so gekennzeichneten Waren tatsächlich nicht aus der angegebenen Region stammen oder die Aussage geeignet ist, Verbraucher:innen über die geografische Herkunft der Produkte irrezuführen.
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 84 O 24/26
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht Köln
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Thüringen
- Geht vor gegen:
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Penny Markt GmbH
Domstraße 20
50668 Köln
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
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Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
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- Datum der Beendigung des Verfahrens:
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- Standdatum:
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