123 Transporter erstattet Kaution nicht oder sehr spät
Stand:
16. Oktober 2025
Verbraucher:innen ärgern sich immer wieder über 123 Transporter: Sie berichten in manchen Fällen, dass sie lange oder vergeblich auf die Rückzahlung der Kaution warten. Den Verbraucherzentralen liegen Beschwerden dazu vor. Jetzt hat das Unternehmen Insolvenz angemeldet.
Am 8. Oktober 2025 hat das Amtsgericht Deggendorf die vorläufige Insolvenzverwaltung des Unternehmens angeordnet. Verbraucher:innen müssen jetzt abwarten, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Von Januar bis August 2025 haben Verbraucher:innen in den 16 Verbraucherzentralen über 500 Beschwerden zum Anbieter 123 Shared Mobility Germany GmbH (bekannt auch unter 123 Transporter) eingereicht. In mehr als der Hälfte der Fälle beschwerten sich die Verbraucher:innen, dass der Anbieter die Kaution einbehalten hätte.
Über 123-transporter.de können Verbraucher:innen einen Transporter mieten. Ungewöhnlich ist die Kautionsregelung: Die Kaution in Höhe von mindestens 500 Euro wird nicht automatisch zurückgebucht. Stattdessen mussten die Kund:innen nach 28 Kalendertagen anfordern, dass der Anbieter die Kaution zurückzahlt.
Wurde die Kaution angefordert, konnte die Rückzahlung der Kaution laut den AGB aber immer noch bis zu weitere 28 Tage dauern.
Wird die Kaution innerhalb von 181 Tagen nicht angefordert und auch nicht die Ausstellung eines Gutscheins verlangt, wandelt sich der Rückzahlungsanspruch laut den AGB automatisch in ein Abonnement mit einer zweijährigen Laufzeit um.
Die Verbraucherzentralen erhalten aktuell wiederholt Beschwerden darüber, dass Verbraucher:innen die Kaution trotz Anforderung auch nicht nach den verstrichenen 28 plus 28 Kalendertagen erhalten hätten.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Unternehmen abgemahnt und 40 AGB-Klauseln beanstandet. Dabei wurde auch die Regelung zur Kaution angegriffen. Mitte August 2025 hat die Verbraucherzentrale Klage am OLG Bamberg eingereicht.
Was können Sie tun?
Update:
Wegen des vorläufigen Insolvenzverfahrens müssen Sie bei offenen Forderungen abwarten, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. In der Folge können Sie Ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden – allerdings erhalten Sie dann nur einen proportionalen Anteil Ihrer Forderung zurück.
Bewahren Sie einen Nachweis darüber auf, dass Sie die Kaution fristgerecht angefordert haben.
Sichern Sie Ihre Unterlagen aus der App per Screenshot. Auch alle sonstigen Unterlagen und den Schriftwechsel mit dem Unternehmen sollten Sie aufbewahren.
Quelle: Die Auswertungen der Beschwerdestatistik basieren auf der Vorgangserfassung aller 16 Verbraucherzentralen in den insgesamt rund 200 Beratungsstellen in Deutschland. Die Vorgangserfassung stellt die statistische Erfassung aller Verbraucheranliegen dar, die im Rahmen der institutionellen Verbraucherarbeit an die Verbraucherzentralen herangetragen werden. Direkte Rückschlüsse auf die Häufigkeit des Vorkommens bestimmter Verbraucherprobleme in der Gesamtbevölkerung sind daraus jedoch nicht ableitbar. Die Erhebung der Daten erfolgte mit Unterstützung der Unternehmensdatenbank OpenCorporates.
Der Schornsteinfeger kommt, prüft die Heizung und schickt die Rechnung. So läuft es in vielen Häusern seit Jahrzehnten. Was viele nicht wissen: Für einen Großteil der Arbeiten können Hauseigentümer:innen auch einen anderen Betrieb beauftragen – und so gegebenenfalls Geld sparen. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, welche Arbeiten frei vergeben werden dürfen, welche Regeln dabei gelten und wo die Wahlfreiheit endet.
Wegen kritischer Sicherheitslücken wurden am 21. Oktober viele Internetseiten abgeschaltet. Auch die der Verbraucherzentralen. Inzwischen haben wir sogenannte Patches, die die Lücken schließen sollen, installiert und sind wieder für Sie online.
Fertige Eintöpfe, Mahlzeiten und Suppen sparen viel Zeit. Doch wie viel Hülsenfrucht steckt wirklich drin? Wie steht es um Protein, Ballaststoffe und Salz, und woher kommen die Zutaten? Das haben die Verbraucherzentralen bundesweit in einem Marktcheck bei 288 Produkten geprüft.
Draußen wird es ungemütlich, drinnen soll es kuschelig warm sein. Doch wer jetzt einfach die Heizung aufdreht, verschenkt möglicherweise bares Geld. Denn falsch eingestellte Heizungsanlagen oder ungedämmte Heizungsrohre können die Energiekosten unnötig in die Höhe treiben. Die Verbraucherzentrale Thüringen zeigt, worauf es zum Start der Heizsaison ankommt.
Säuglingsnahrung gilt als streng kontrolliert. Doch Anfang des Jahres wurden Produkte verschiedener Marken wegen Belastung mit dem Bakteriengift Cereulid zurückgerufen. Einige dieser alten Produkte scheinen erneut auf den Markt gelangt und bei Kaufland verkauft worden zu sein. Die Verbraucherzentralen beantworten wichtige Fragen.
Das Oberlandesgericht Hamm hat der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen ExtraEnergie im Wesentlichen stattgegeben. Es ging um enorme Preiserhöhungen, die unzulässig waren. Betroffene können sich auf das Urteil berufen und Rückzahlungen fordern, sobald es rechtskräftig ist.
Squishies sind der Trend im Kinderzimmer, doch einzelne Produkte stehen in der Kritik: Behörden warnen vor Schadstoffen, Erstickungsgefahr und Verbrennungen. Auch die Verbraucherzentralen raten zur Vorsicht. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie als Eltern beim Kauf achten sollten.
Der Bundesgerichtshof hat die Prime-Preiserhöhung von Amazon aus 2022 gekippt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Was das Urteil für Betroffene bedeutet und welche weiteren Klagen die Verbraucherzentralen gegen Amazon führen, lesen Sie hier.
Banken und Finanzdienstleister bewerben das neue Altersvorsorgedepot, das die steuerlich geförderte private Altersvorsorge reformieren soll, bereits mit „Early-Bird“-Prämien und locken mit Starter- und Wartelisten. Doch Verbraucher:innen müssen sich davon nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Wer sich erst im Laufe des Jahres 2027 für ein geeignetes Produkt entscheidet, kann ebenfalls von der staatlichen Förderung profitieren.
Nicht mehr selbst nach einem günstigeren Strom- oder Gastarif suchen und trotzdem sparen: Das versprechen sogenannte Wechseldienstleister oder Tarifoptimierer. Sie prüfen regelmäßig die Energieverträge ihrer Kund:innen und wechseln bei Bedarf den Anbieter. Das kann bequem sein – die größtmögliche Ersparnis gibt es damit aber nicht unbedingt.