Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Suhl. Alle Details finden Sie hier.

Musterbriefe zum Thema Reise & Mobilität

Unsere Musterbriefe zum Thema Reise & Mobilität helfen Ihnen bei Reklamationen zu Flugreisen und Pauschalreisen.
On

Wir unterscheiden in den Musterbriefen zwischen

  • reinen Flugreisen (Beförderung, Transport, Unterkunft etc. sind durch den Reisenden selbst organisiert)
  • Pauschalreisen (Beförderung bzw. Transport und Unterbringung, ggf. weitere Leistungen am Urlaubsort werden durch ein und denselben Reiseveranstalter angeboten).

Unsere Musterbriefe erhalten Sie als PDF-Dateien, damit Sie sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem verwenden können. Mit neueren Versionen von PDF-Readern ist das Kopieren von Texten in Textverarbeitungsprogramme problemlos möglich.

Reine Flugreisen

Flug überbucht, verspätet oder komplett gestrichen?

Ob der Airline-Kunde wegen Überbuchung zurückbleibt oder die Gesellschaft den Flug komplett streicht: Bei solchem Verdruss winkt als Ausgleich Bargeld – zwischen 125 bis 600 Euro. Bei erheblichen Verspätungen haben sich die Fluggesellschaften unentgeltlich um das Wohl ihrer Kunden zu kümmern.
Flugreisen: Finanzieller Ausgleich bei Überbuchung, Verspätung und komplett gestrichenen Starts 

 


Pauschalreisen

Vor Reiseantritt: Anzahlungen, geforderte Restsummen, Kostenaufschläge, Insolvenz, Umbuchungen oder Stornierungen und Krisenereignisse vor Reisebeginn

Sie haben eine Pauschalreise gebucht und es ist noch vor dem Start in den Urlaub ein Problem aufgetreten? 

Nach Reiseantritt: Reklamieren bei Mängeln oder Krisenereignissen am Urlaubsort

Täglicher Lärm von einer Baustelle in unmittelbarer Nähe der Unterkunft berechtigt Urlauber, einen Teil des Reisepreises zurückzuverlangen. Wird die Urlaubsruhe dagegen durch Verkehrslärm oder laute Diskothek-Musik gestört, gilt das nicht ohne weiteres. Auch bei plötzlich auftretenden Krisenereignissen sind Pauschalreise nicht rechtlos. 
Probleme rund um die Unterkunft, z.B. Lärmbelästigung


VW-Skandal

Manipulierte Abgassmessungen und Ihre Ansprüche

Der Skandal um manipulierte Abgasmessungen beim Volkswagen-Konzern (VW) hat große Kreise gezogen. Es sind sowohl Manipulationen bei den Stickoxid- als auch bei den CO2-Messungen bekannt geworden.
VW-Abgasskandal: Unsere Antworten auf häufige Fragen

Brief im Briefkasten

Alle Musterbriefe der Verbraucherzentrale

Haben Sie Ärger mit einem Anbieter, wollen Sie einen Vertrag kündigen oder Ihr Geld zurück? Unsere Musterbriefe helfen bei verschiedenen Themen.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.