Buchtitel "Patientenverfügung": Pressematerial

Ratgeber Patientenverfügung
Rechtzeitig vorsorgen, um selbstbestimmt zu entscheiden


Off

Titelbild des Ratgebers Patientenverfügung mit RahmenWer übernimmt die Entscheidungen, wenn man es selbst aus medizinischen Gründen nicht mehr kann? Wie müssen Verfügungen und Vollmachten aussehen, die für diesen kritischen Fall vorsorgen, damit Angehörige, Ärzte oder Gerichte wissen, welche Vorstellungen und Wünsche die Betroffenen haben? Der neu aufgelegte Ratgeber „Patientenverfügung“ der Verbraucherzentrale will ermutigen, sich mit dieser Lebenssituation auseinanderzusetzen und rechtzeitig Regelungen zu treffen. Textbausteine und Musterformulare im Anhang unterstützen dabei, den eigenen Vorsorgewunsch rechtssicher niederzuschreiben.                                                                                              

Zu Beginn werden die Instrumente Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erklärt und deren Verwendungsmöglichkeiten sowie Grenzen dargestellt. Viele Menschen wissen zum Beispiel gar nicht, dass im Bedarfsfall nicht automatisch nahestehende Personen wie der Ehepartner oder die Kinder entscheiden dürfen, sondern der offizielle Weg eine gesetzliche Betreuung vorsieht. Liegt aber eine Vorsorgevollmacht vor, wird das Gericht kein solches Verfahren einleiten. Auch für die behandelnden Ärzte ist eine gültige Verfügung verbindlich. Die seit dem 1. Januar 2023 geltenden neuen Regelungen messen dem Patientenwillen eine hohe Bedeutung bei.

Der Ratgeber „Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ hat 168 Seiten und kostet 12,00 Euro, als E-Book 9,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Justitia Gericht Urteil Recht

Verbraucherzentrale Bundesverband: Sammelklage gegen ExtraEnergie

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den Anbieter ExtraEnergie. Es geht um enorme Preiserhöhungen um häufig mehr als 100 Prozent. Mit der Sammelklage will der vzbv Rückzahlungen für Kund:innen erreichen. Es ist die vierte Sammelklage innerhalb weniger Wochen.
Eine person hält einen Ausweis vor einen Computer mit einer Frau mit Lupe. Daneben das Wort Warnung in einem Ausrufezeichen.

Video-Ident-Verfahren: Warnung vor Missbrauch

Mitarbeitende von betrügerischen Trading-Plattformen überreden Verbaucher:innen, an Video-Ident-Verfahren teilzunehmen. Auf dieser Basis und weiterer persönlicher Daten und Dokumente haben sie heimlich einen Kredit bei einer Bank beantragt. Wie schützen Sie sich und was können Sie tun?
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.