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Meta-Datenleck: Jetzt doppelt Anspruch auf Schadensersatz sichern

Pressemitteilung vom
Millionen Facebook-Nutzer:innen könnten von Datenschutzverstößen betroffen sein. Gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta laufen deshalb zwei Sammelklagen, die Betroffenen helfen können, ihre Rechte durchzusetzen. Hier erfahren Sie, wie Sie sich an den Klagen beteiligen können.
Ein Handy-Bildschirm zeigt verschiedene Apps von Meta an
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Millionen Facebook-Nutzer:innen könnten von Datenschutzverstößen betroffen sein: Allein bei dem 2021 bekannt gewordenen Datenleck wurden von rund 530 Millionen Verbraucher:innen weltweit persönliche Informationen wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen veröffentlicht. Diese Daten können auf verschiedenste Weise missbraucht werden, etwa für belästigende Anrufe und SMS, für Phishing oder sogar Identitätsdiebstahl. Gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta laufen deshalb zwei Sammelklagen, die Betroffenen helfen können, ihre Rechte durchzusetzen. 

Eigene Ansprüche prüfen mit vzbv-Musterfeststellungsklage

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt aktuell eine Musterfeststellungsklage gegen Meta. Ziel ist es, gerichtlich klären zu lassen, ob das Unternehmen für den 2021 bekannt gewordenen Datenabfluss bei Facebook verantwortlich ist und betroffenen Nutzer:innen Schadensersatz zusteht. Für Verbraucher:innen hat die Teilnahme mehrere Vorteile: Sie können sich ohne eigenes Kostenrisiko in das Klageregister eintragen und profitieren von der rechtlichen Klärung zentraler Fragen. 

Mit einem für Verbraucher:innen günstigen Urteil können diese anschließend ihre individuellen Ansprüche durchsetzen. Alternativ kann es auch zu einem Vergleich zwischen dem vzbv und Meta kommen.

So beteiligen sich Betroffene an der Musterfeststellungsklage des vzbv:

  • Prüfen Sie zunächst über den Klage-Check der Verbraucherzentrale unter sammelklagen.de/facebook, ob Sie sich an der Klage beteiligen können.
  • Tragen Sie sich anschließend beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein. Achtung: Dafür haben Sie voraussichtlich noch bis 17. April 2026 Zeit, da das Klageregister bis einschließlich drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung (voraussichtlich am 27. März) geöffnet ist.
  • Ihre Vorteile: Bei einer Beteiligung entstehen Ihnen keine eigenen Anwalts- oder Gerichtskosten. Das Ergebnis der Klage gilt für alle angemeldeten Verbraucher:innen. Ihre individuellen Ansprüche müssen diese nach dem Urteil selbst geltend machen. Durch die Anmeldung zum Klageregister wird allerdings die Verjährung dieser Ansprüche gehemmt.

Abhilfeklage gegen Datenkrake Meta: Bis zu 10.000 Euro pro Person

Über die Meta-Business-Tools sammelt der Konzern von Facebook- und Instagram-Nutzer:innen extrem viele Daten. Der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) hält es für rechtswidrig, dass Meta diese gewaltige Menge an Daten auch für eigene Zwecke speichert und verarbeitet. Er fordert Schadenersatz: Jugendliche sollen bis zu 10.000 Euro erhalten, Erwachsene 5000 Euro. Von der Klage können auch deutsche Verbraucher:innen profitieren, die Facebook, Instagram oder beides nutzen.

So beteiligen Sie sich an der Abhilfeklage des VSV:

  • Melden Sie sich zur Klage an, indem Sie das Online-Formular beim Bundesamt für Justiz (BfJ) auszufüllen. Wie lange das Verfahren dauert, ist aktuell noch nicht abzusehen.
  • Wer darüber hinaus über den auf der Seite von Stiftung Warentest (test.de) abrufbaren Mustertext selbst Schadenersatz fordert, hat außerdem Aussicht auf Verzugszinsen in Höhe von aktuell 6,27 Prozent.

Sehr gute Erfolgschancen für Meta-Klagen

Die Chancen für einen Erfolg der Klagen stehen sehr gut: In vielen Einzelklagen wurden die Forderungen gegenüber Meta bereits gerichtlich bestätigt. Im Frühjahr 2026 sprachen bereits die Urteile der Oberlandesgerichte Dresden, Naumburg, München und Jena den Privatklägern Schadensersatzansprüche in vierstelliger Höhe zu.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.