Austausch alter Öko-Heizungen: Dieser Stichtag entscheidet über Tausende Euro

Pressemitteilung vom 10. September 2026

Wer bereits mit erneuerbaren Energien heizt und seine Anlage erneuern möchte, muss ab 2027 mit deutlich weniger Förderung rechnen. Ob der Zuschuss sinkt oder ganz entfällt, hängt vom Alter der bisherigen Heizung ab. Tauschwillige sollten jetzt klären, ob die neue Regelung für ihre Anlage gilt.

Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) ist vor allem als Unterstützung beim Wechsel von Öl und Gas zu einer klimafreundlichen Heizung bekannt. Doch auch der Austausch einer älteren Wärmepumpe, Pellet- oder anderen Biomasseheizung kann bislang gefördert werden. Diese sogenannte „Grün-zu-Grün“-Förderung gilt beispielsweise beim Wechsel von einer alten zu einer neuen Wärmepumpe oder von einer Pelletheizung zu einem neuen erneuerbaren Heizsystem. Genau hier ändern sich 2027 die Bedingungen.

„Dass sich auch die Förderbedingungen für Eigentümer ändern, die längst mit erneuerbaren Energien heizen, ist bisher kaum bekannt. Für sie kann die neue Regelung aber einen Unterschied von mehreren Tausend Euro machen“, sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.

Warum das Jahr 2008 entscheidend ist

Derzeit beträgt die Grundförderung 30 Prozent. Bei einem Einfamilienhaus können Kosten von bis zu 28.000 Euro berücksichtigt werden.

Ab einem noch nicht genau festgelegten Zeitpunkt im ersten Quartal 2027 hängt die Förderung davon ab, wann die vorhandene Heizung in Betrieb genommen wurde:

Seit dem 1. Januar 2008: Der Austausch wird grundsätzlich nicht mehr gefördert.

Vor dem 1. Januar 2008: Eine Förderung ist weiterhin möglich. Allerdings zählt nur noch ein Viertel der tatsächlichen Kosten als förderfähig.

Eigentümer:innen sollten deshalb in ihren Unterlagen nachsehen: Rechnungen, Abnahmeprotokolle oder andere Nachweise können Auskunft über das Datum der Inbetriebnahme geben.

Ein Beispiel zeigt den Unterschied

Kostet der Austausch einer alten Heizung 20.000 Euro, können nach den derzeitigen Regeln grundsätzlich die gesamten Kosten berücksichtigt werden. Bei 30 Prozent Grundförderung ergibt sich ein Zuschuss von 6.000 Euro.

Nach der Neuregelung werden bei einer vor 2008 eingebauten Heizung nur noch 5.000 Euro als förderfähige Kosten angesetzt. Bei einem Fördersatz von 30 Prozent sinkt der Zuschuss auf 1.500 Euro.

Antrag rechtzeitig vorbereiten

Wer sich die derzeitigen Bedingungen sichern möchte, muss den Förderantrag noch 2026 stellen. Dafür sind eine Bestätigung zum Antrag sowie ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Fördervorbehalt erforderlich. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW eingereicht werden.

„Nach der Förderzusage bleiben grundsätzlich 36 Monate Zeit für den Einbau. Die neue Heizung muss also nicht noch 2026 installiert werden“, so Ramona Ballod.

Nicht allein wegen der Förderung austauschen

Trotz der anstehenden Kürzung sollten Eigentümer:innen nichts überstürzen. Bei der Entscheidung zählen auch der Zustand und die Restlaufzeit der vorhandenen Heizung, die künftigen Betriebs- und Wartungskosten, der energetische Zustand des Hauses und die kommunale Wärmeplanung.

„Die Förderung allein sollte nie den Ausschlag geben. Entscheidend ist, welche Lösung langfristig zum Gebäude und zum eigenen Budget passt“, so Ballod. Die Expertin empfiehlt, die eigene Situation unabhängig prüfen zu lassen und mehrere Angebote von Fachbetrieben zu vergleichen.

Fragen zum Heizungstausch und zu Fördermöglichkeiten beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale individuell und anbieterunabhängig. Termine können unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden. 

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.