Photovoltaik ab 2027: Einspeisevergütung soll schrittweise wegfallen

Eigenverbrauch wird künftig noch wichtiger

Pressemitteilung vom 04. September 2026

Wer eine Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen möchte, sollte sich beeilen. Ab 2027 plant der Gesetzgeber grundlegende Neuerungen bei der Vergütung von Solarstrom. Die Verbraucherzentrale Thüringen erläutert , was sich ändert und worauf Haushalte bei der Planung achten sollten.

Mit der geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) könnten sich die Rahmenbedingungen für neue Photovoltaikanlagen ab 2027 grundlegend ändern. So soll die bislang für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung entfallen. Vorgesehen ist lediglich eine befristete Übergangszahlung. Anschließend sollen Betreiber:innen ihren überschüssigen Solarstrom direkt vermarkten.

Anstelle einer festgelegten Vergütung erhielten sie dann einen Preis, der sich am Börsenpreis orientieren und stark schwanken könnte. Auch die bisherige Möglichkeit der Volleinspeisung soll entfallen. Nur noch bis Ende 2026 sollen Betreiber:innen eine höhere Einspeisevergütung erhalten, wenn sie den erzeugten Solarstrom vollständig in das öffentliche Netz einspeisen.

„Die Wirtschaftlichkeit einer neuen Photovoltaikanlage wird künftig noch stärker davon abhängen, wie viel des erzeugten Stroms im eigenen Haushalt genutzt werden kann. Wie hoch die Marktpreise für eingespeisten Überschussstrom sein werden, lässt sich praktisch nicht vorhersagen“, sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. 

Inbetriebnahme im Jahr 2026 sichert bisherige Vergütung

Wer noch 2026 eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, erhält nach den bislang geltenden Regeln 20 Jahre lang eine Einspeisevergütung. Für eine Anlage mit zehn Kilowatt Leistung beträgt sie beispielsweise 7,7 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bei Überschusseinspeisung und 12,2 Cent pro kWh bei Volleinspeisung.

Ramona Ballod rät dennoch von überstürzten Entscheidungen ab: „Eine Photovoltaikanlage ist eine langfristige Investition. Ein möglicher Stichtag ersetzt keine sorgfältige Wirtschaftlichkeitsprüfung.“ Entscheidend seien unter anderem die Anschaffungskosten, die erwarteten Stromerträge, der mögliche Eigenverbrauch und die langfristige Entwicklung der Energiekosten.

Mehr Solarstrom selbst nutzen

Viele Photovoltaikanlagen erzeugen im Jahresverlauf mehr Strom, als im Haushalt verbraucht wird. Dank der bislang garantierten Einspeisevergütung können Eigentümer:innen ihre Anlage auch bei einem geringeren Eigenverbrauch wirtschaftlich betreiben. Bei der Direktvermarktung hängt der Erlös für überschüssigen Strom dagegen vom jeweiligen Marktpreis ab.

Umso wichtiger wird es, möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen. Ein passend dimensionierter Batteriespeicher kann den Eigenverbrauchsanteil auf bis zu 70 Prozent erhöhen. Auch Wärmepumpen und Elektroautos mit eigener Ladestation steigern den Strombedarf und können dazu beitragen, einen größeren Teil des erzeugten Solarstroms im Haushalt zu verbrauchen. Intelligente Energiemanagementsysteme sorgen beispielsweise dafür, dass überschüssiger Strom bevorzugt zum Laden eines Elektrofahrzeugs genutzt wird.

„Anlage und Speicher sollten zum tatsächlichen Strombedarf des Haushalts passen. Größer ist nicht automatisch wirtschaftlicher“, betont Ballod. „Wer eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto einplant, sollte den künftig steigenden Strombedarf allerdings von Anfang an berücksichtigen.“

Unabhängig von der Diskussion um die Einspeisevergütung bleibe Photovoltaik für viele Haushalte attraktiv: „Solarstrom selbst zu erzeugen und zu nutzen, senkt den Strombezug aus dem Netz und macht unabhängiger von der Entwicklung der Energiepreise“, fasst die Expertin zusammen.

Weitere Fragen zu Photovoltaik-Anlagen beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen. Ein persönlicher Beratungstermin kann unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden.

Hintergrund: Die EEG-Pläne ab 2027

Der Gesetzentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2027 (EEG 2027) wurde vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Änderungen sind daher noch möglich. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis dahin gelten für neue Photovoltaikanlagen die aktuellen Regelungen zur Einspeisevergütung.

Der Gesetzentwurf sieht eine befristete Übergangszahlung von bis zu 36 Monaten vor:

  • für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 50 Kilowatt, die 2027 in Betrieb gehen,
  • für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 25 Kilowatt, die 2028 in Betrieb gehen,
  • für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als sieben Kilowatt, die 2029 in Betrieb gehen.

Die Übergangszahlung soll ab dem 1. Januar 2027 5,2 Cent pro kWh betragen und ab August 2027 für neue Anlagen alle sechs Monate abgesenkt werden. Spätestens ab dem 1. Januar 2030 soll es für Strom aus neuen Photovoltaikanlagen keine Einspeisevergütung mehr geben.

Für die Direktvermarktung benötigen Betreiber:innen einen Dienstleister, der den eingespeisten Strom an der Börse verkauft. Dafür sind ein intelligentes Messsystem und eine Steuerelektronik erforderlich. Sie ermöglichen es dem Direktvermarkter, die Einspeiseleistung aus der Ferne zu reduzieren, wenn der Börsenpreis unter einen vereinbarten Schwellenwert fällt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.

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