Ihr Problem - unsere Lösung: Erfolge aus unserer Beratung

Stand: 01. Juni 2026

Probleme mit untergeschobenen Verträgen oder ungerechtfertigten Forderungen? In solchen Fällen helfen die Berater:innen der Verbraucherzentrale in thüringenweit 16 Beratungsstellen. Hier finden Sie unsere Erfolgsgeschichten aus der Beratung 2025.

Allgemeines Verbraucherrecht

Dubioser Online-Shop mit gefälschten CE-Zeichen: Dank Verbraucherzentrale lässt Inkasso von Kundin ab

Abgezockt beim Online-Shopping – dieses Thema rangiert unter den häufigsten Kostenfallen für Verbraucher:innen in Thüringen. Ein Beispiel aus Erfurt: Die Verbraucherzentrale erreichte, dass ein Inkasso-Büro von einer Verbraucherin abließ. Sie hatte online zwei Haarstyling-Geräte bestellt. Erst auf den zweiten Blick war der Verbraucherin der Shop dubios vorgekommen. Sie widerrief den Kaufvertrag sofort. Dennoch wurden ihr die Geräte zugestellt. Die Rechnungssumme wurde vehement eingefordert. Besonders übel: Beide Produkte trugen ein offensichtlich gefälschtes CE-Kennzeichen. Durch die Unterstützung der Verbraucherzentrale musste die Verbraucherin nicht für die Ware bezahlen. 

In einem anderen Fall bestellte eine Verbraucherin in einem Shop aus Fernost vier Kleider. Sie erhielt acht, alle zu klein und minderwertig. Was die Kundin jedoch nicht erhielt: eine Adresse und ein Etikett zur Rücksendung. Erst nach Eingreifen der Verbraucherzentrale ließ das inzwischen zweite Inkasso von der Verbraucherin ab. Für die acht minderwertigen Kleider musste sie rechtmäßig nichts bezahlen. Oftmals geben diese Shops aus Fernost vor, ihren Sitz in Deutschland zu haben und erschleichen sich dadurch das Vertrauen der Kund:innen.

Ungewollte 45-Euro/Monat für „Quick Reads“ aus UK abgewendet

Ob Strom-, Kreditkarten- oder Handyvertrag: Untergeschobene Verträge spielen tagtäglich eine Rolle in unserer Verbraucherberatung, wie etwa bei einem Verbraucher, der ungewollt in ein Abo mit „Inspire Pro“ geriet, als er sein neues Smartphone einrichtete. Der Anbieter mit Sitz in England verkauft „Quick Reads“: Wissenstexte in App-Form. Die Bezahlung erfolgte über das digitale Wallet des Verbrauchers. Unser Berater half dem Mann, den ungewollten Vertrag fristgerecht zu widerrufen. Die 45 Euro für die erste Abo-Rate wurden vom Anbieter erstattet. 

Massenphänomen „Pressevertriebszentrale“: Verbraucherzentrale macht Hunderte Abos nichtig

Hunderte Thüringer:innen hat die Verbraucherzentrale in den vergangenen Monaten aus Verträgen mit dem Unternehmen „Pressevertriebszentrale“ (PVZ) geholt.  Die PVZ schiebt systematisch Verbraucher:innen Abos für Zeitungen und Zeitschriften unter.

Ob Spiegel, Stern oder Bild der Frau – der Anbieter verwickelt Verbraucher:innen bei unerbetenen Anrufen ins Gespräch oder verleitet online zum Klick. Den Abgezockten ist nicht bewusst, mit der kostenfreien Ausgabe ein Abonnement abgeschlossen zu haben. Oft geschieht der Vertragsschluss auch im Rahmen von angeblichen Gewinnspielen. Der Gewinn: Die kostenfreie Ausgabe plus verstecktes Abo.

 Die Verbraucherzentrale kann diese „Verträge“ in der Regel nichtig machen – wie im Falle einer älteren Dame, die von einer 86-Euro-Rechnung für vier Ausgaben böse überrascht wurde.

Fiese Grauzone: Horrende Kosten für Liebes-Nepp halbiert

1750 Euro musste ein Verbraucher für eine läppische Liste mit Kontaktvorschlägen bezahlen. Ohne die Verbraucherzentrale wären es 3500 Euro gewesen. Der Mann wurde im Rahmen eines Haustürgeschäftes überredet und in einen Vertrag mit einer unseriösen Partnervermittlung gedrängt. Die Vermittlung bestand in der Liste mit Kontaktvorschlägen. Diese ging dem Mann am folgenden Tag zu. Weil der Vertrag damit als erfüllt galt, war er bereits 24 Stunden nach Abschluss nicht mehr widerrufbar.

Nach Auseinandersetzung der Verbraucherzentrale mit dem Anbieter, halbierte dieser die Rechnungssumme auf immerhin 1750 Euro. Die Verbraucherzentralen Sachsen und Thüringen sammeln derzeit Fälle unseriöser Partnervermittlung, um rechtliche Schritte auszuloten.   

Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Kreditkartenbetrug: 2370 Euro unerlaubt abgebucht, VZ erwirkt Erstattung von der Bank

Ungewollte Abbuchungen von der Kreditkarte – oft ist Verbraucher:innen unklar, wie es dazu kommt. Phishing, Smishing, Quishing: Wenn professionelle Betrüger diese Maschen einsetzen, fließen nicht nur persönliche Daten ab, sondern oft auch hohe Summen Geld. Wie bei einer Erfurterin, die nicht autorisierte Buchungen über 540 Euro feststellte. Ihre Bank verweigerte die Erstattung und argumentierte, dass die Verbraucherin ihre Kontodaten an Dritte weitergegeben und somit grob fahrlässig gehandelt habe. Die Verbraucherzentrale erwirkte, dass das Geldinstitut den vollen Betrag erstattete

In einem ähnlich gelagerten Fall von Phishing erstattete die Bank einer Verbraucherin aus dem Eichsfeld 2370 Euro, nachdem die Verbraucherzentrale der Dame durch die Übernahme von Schriftverkehr geholfen hatte. Mit dieser Summe hatten Betrüger die Kreditkarte des Verbrauchers unrechtmäßig belastet. 

Falsche Zinsklausel angewendet: Sparende erhalten Tausende Euro Nach-zahlung von ihrer Bank

Viele Prämiensparverträge und Riester-Banksparpläne von Banken und Sparkassen, insbesondere aus den 1990er und 2000er Jahren, enthalten unzulässige Klauseln zur Zinsanpassung. Die Verbraucherzentrale unterstützt Verbraucher:innen dabei, ihre Ansprüche nachberechnen zu lassen. Eine konkrete Rechenmethode hat am 9. Juli 2024 der BGH in Verfahren gegen zwei Sparkassen festgelegt.

Für die Sparer:innen geht es oft um einige Tausend Euro. Beispiele: 2597 Euro Nachzahlung erhielt nach der Beratung durch die Verbraucherzentrale ein Ehepaar aus dem Landkreis Gotha, 2154 Euro erhielten Eheleute aus dem Kyffhäuserkreis und 9477 Euro Nachzahlung für zwei Sparverträge erhielt im Februar 2025 eine Verbraucherin aus Jena. 

Falsche Kreditberatung: Verbraucherzentrale erwirkt Korrektur der zu zahlenden Zinsen um 36.000 Euro

Eine falsche Kreditberatung kann Verbraucher:innen teuer zu stehen kommen. Ein Verbraucher aus dem Weimarer Land sollte 16,49 Prozent Zinsen auf seinen Kredit zahlen – ein extrem hoher Zinssatz. Der Mann hatte sich an seine Bank gewandt, um sieben Einzelkredite bei fünf Banken zu einem zusammenzufassen. Die Vertragsabwicklung geschah ad hoc, die Unterschrift erfolgte auf einem Tablet.

 Bereits am nächsten Tag bereute der Verbraucher seine Entscheidung. 61.000 Euro an Zinsen hätte er für seinen 80.000-Euro-Kredit bei einer Laufzeit von acht Jahren bezahlen sollen. Ein Rücktritt vom Vertrag war nicht ohne weiteres möglich, da seine Bank die einzelnen Kredite auch bei anderen Geldinstituten abgelöst hatte.

Nach der Beratung durch die Verbraucherzentrale wandte sich der Verbraucher noch einmal an seine Hausbank. Diese rechnete neu und korrigierte den Zinssatz auf 9,98 Prozent. Damit muss der Verbraucher nun 36.000 Euro weniger Zinsen begleichen als zunächst vereinbart. 

Energierecht

Geschätzter Stromverbrauch: Anbieter korrigiert Nachzahlung von 1823 Euro auf 124 Euro

Unter bestimmten Umständen dürfen Energieversorger den Energieverbrauch schätzen. Beruhen die Abschläge auf Schätzungen statt auf Zählerständen, kommt es oft zu Problemen. Ein Problem zeigt dieser Fall: Ein Verbraucher sollte 1823 Euro für seinen letztjährigen Stromverbrauch nachzahlen. Der Mann bewohnt 65 Quadratmeter, konnte sich die Nachzahlung nicht erklären und erbat Rat von der Verbraucherzentrale. Unsere Prüfung ergab: Sein Verbrauch wurde vom Anbieter geschätzt und zwar zu hoch. Die tatsächlichen Zählerstände lagen vor. Der Versorger erstellte eine neue Rechnung. Die Nachzahlung betrug nun 124 Euro – 1699 Euro weniger als zuvor. 

Ein weiteres Problem: Der Anbieter schätzt den Energieverbrauch über Jahre hinweg zu niedrig. Liegt der tatsächliche Verbrauch irgendwann vor, kommt es zu hohen Nachforderungen, die innerhalb weniger Wochen beglichen werden müssen – eine Schuldenfalle für Verbraucher:innen.   

Neun Monate warten: Nach Schreiben der VZ schließt Netzbetreiber endlich PV-Anlage an

Die Photovoltaikanlage ist längst auf dem Dach, aber der Netzanschluss lässt auf sich warten. Das ist ein Ärgernis für sehr viele Eigenheimbesitzer in Thüringen.

Beispiel aus Erfurt: Ein Verbraucher wartete neun Monate auf den Netzanschluss. Anfragen beim Netzbetreiber blieben fruchtlos. Erst der Schriftverkehr der Verbraucherzentrale mit dem Netzbetreiber bewirkte, dass innerhalb weniger Tage gehandelt wurde. Gut für den Verbraucher. Noch besser wäre es, wenn er Anspruch auf Schadensersatz hätte.   

Falsche Solarmodule installiert – 1.600 Euro Nachlass erwirkt

Auf dem Eigenheim einer Verbraucherin aus Nordthüringen wurden in diesem Jahr Solarmodule mit einer geringeren Leistung verbaut als vereinbart. Ein nachträglicher Austausch war nicht möglich, da die bestellten Module nicht mehr beschaffbar waren. Der Restpreis nach der Anzahlung lag bei 10.000 Euro.

Ein Energieberater der Verbraucherzentrale berechnete die Differenz für die Leistungseinbuße der um 5 Watt schwächeren Module. Ein Berater für Verbraucherrecht übernahm den Schriftverkehr und erreichte einen Preisnachlass um 1.600 Euro für die Verbraucherin.