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Tag der Erneuerbaren Energien: Fördermittel für Solarthermie nutzen

Pressemitteilung vom
Am 24. April 2021 findet der „Tag der Erneuerbaren Energien“ statt. Jährlich am letzten Samstag im April erinnert dieser Aktionstag an die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl und wirbt für die Nutzung von Sonne, Wind, Wasser und Biomasse als Energiequellen.
Solarthermie-Anlage auf einem Dach

Am 24. April 2021 findet der „Tag der Erneuerbaren Energien“ statt. Jährlich am letzten Samstag im April erinnert dieser Aktionstag an die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl und wirbt für die Nutzung von Sonne, Wind, Wasser und Biomasse als Energiequellen.

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„Eine attraktive Option für das Eigenheim ist eine solarthermische Anlage zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung“, sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. Als Ergänzung zu einer herkömmlichen Heizung kann eine Solarthermie-Anlage Badezimmer und Küche mit Warmwasser versorgen. So können bis zu 60 Prozent des Warmwasserbedarfs mit Sonnenwärme gedeckt werden.

Zuschüsse und Kredite vom Staat

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Förderbank KfW vergeben Zuschüsse und Kredite für den Einbau von Solarthermie-Anlagen in Bestandsgebäuden. Auch die Erweiterung und Optimierung bestehender Anlagen wird bezuschusst. „Die Förderung durch das BAFA kann bis zu einem Drittel der Kosten einer Solarthermie-Anlage abdecken“, so Ramona Ballod.

Beispielrechnung: Nachrüsten von Solarthermie für Heizung und Warmwasser

Bei einem Einfamilienhaus mit 120 Quadratmetern Wohnfläche würde die Nachrüstung mit Flachkollektoren mit zwölf Quadratmetern Fläche inklusive Speicher und Montage rund 11.000 Euro kosten. Mit einem 30-prozentigen Zuschuss vom BAFA wären bis zu 3.300 Euro Einsparung möglich. Wird die Installation oder Erweiterung der Anlage als Teil eines sogenannten „individuellen Sanierungsfahrplans“ umgesetzt, erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozent.

Förderungen stets vorab beantragen

Bei der Planung einer Solarthermie-Anlage ist es wichtig, in der richtigen Reihenfolge vorzugehen. „Nach einer eingehenden Beratung, zum Beispiel durch die Verbraucherzentrale, sollten zunächst mehrere Angebote eingeholt werden“, erklärt Ramona Ballod. „Auf dieser Basis kann die Förderung beim BAFA oder bei der KfW beantragt werden. Erst nach Zusage der Fördermittel darf der Auftrag erteilt und mit der Umsetzung der beantragten Maßnahmen begonnen werden.“

Mit einem „Eignungs-Check Solar“ der Verbraucherzentrale kann vor Ort geklärt werden, ob das Haus für Solarthermie überhaupt geeignet ist und welche Fördermittel in Frage kommen. Bereits bestehende Anlagen können mit einem „Solarwärme-Check“ überprüft werden. Beide Beratungsangebote sind in Thüringen durch die Förderung des Bundeswirtschaftsministeriums sowie dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA kostenfrei. Termine können unter den Tel. 0800 809 802 400 oder 0361 555140 (beide kostenfrei) vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

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