Juni 2017

Stand:
Off
Infomobil

9.-11. Juni 2017 Apolda, Thüringentag

9. Juni | 13-20 Uhr, Lebensmittel und Ernährung

10. Juni | 10-20 Uhr, Verbraucherrechte und Wirtschaftlicher Verbraucherschutz

11. Juni| 10-18 Uhr, Energieberatung und Verbraucherrechte


Veranstaltungen

7. Juni 2017 Erfurt, Geschäftsstelle

ganztägig, Aktionstag mit Goethe Gymnasium Weimar

Thema: "Schokologie"


9.Juni 2017 Weimar, Bertuch Schule

11.15 Uhr, Infostand

Aktion zum Landesdiabetikertag


13. Juni 2017 Erfurt, Geschäftsstelle Verbraucherzentrale

17.00 - 18.00 Uhr, Vortragsreihe "Werbeversprechen - Was dürfen Hersteller?"

Mehr zur Vortragsreihe unter www.vzth.de/vortraege2016


14. Juni 2017 Meiningen, Jean-Paul-Schule

8.30 - 12.30 Uhr, Aktionstagstag

Thema: "Gesundes Schulfrühstück"


15. Juni 2017 Alach, Grundschule

7.30 - 11.30 Uhr, Aktionstag

Thema: "Gesundes Schulfrühstück"


Sie können uns gerne für Veranstaltungen und Weiterbildungen buchen. Unser Themengebiet umfasst dabei Verbraucherrechte, Energie und Nachhaltigkeit, Baurecht, Lebensmittel und Ernährung, Finanzen und Versicherung, Urheberrechte. Schreiben Sie uns bei Interesse an info@vzth.de.
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Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!
Forderungen der Verbraucherzentrale zur Landtagswahl 2024 in Thüringen

Thüringen wählt Verbraucherschutz: 12 Forderungen zur Landtagswahl

Unter dem Motto "Thüringen wählt Verbraucherschutz" hat die Verbraucherzentrale Thüringen 12 Forderungen aufgestellt. Sie richten sich an die Thüringer Abgeordneten, vor allem aber an die neue Regierung nach der Landtagswahl. Die Verbraucherzentrale setzt sich mit ihren Forderungen dafür ein, dass die Anliegen der Verbraucher:innen in der politischen Arbeit Gehör finden und umgesetzt werden.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.