Beratungsprotokolle nicht unterschreiben!

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Tipps zum richtigen Umgang mit Protokollen zur Anlageberatung

Tipps zum richtigen Umgang mit Protokollen zur Anlageberatung

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Bereits seit dem 1. Januar 2010 müssen Banken, Sparkassen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen über jede Anlageberatung zu Wertpapieren ein schriftliches Protokoll anfertigen und dem Privatanleger vor Vertragsabschluss aushändigen. Statt die Qualität der Anlageberatung zu verbessern, versuchen einzelne Anbieter mit den Protokollen nur ihr eigenes Haftungsrisiko zu minimieren. Solange es Anbieter gibt, die gesetzliche Bestimmungen missachten und verwendete Haftungsfreizeichnungsklauseln den Schutz vor Falschberatung leicht ins Gegenteil verkehren können, sollte sich niemand zur Unterschrift drängen lassen und irgendetwas leichtfertig unterzeichnen, rät die Verbraucherzentrale Thüringen e.V. Weitere Hinweise zum richtigen Umgang mit den Beratungsprotokollen bietet das Faltblatt "Beratungs- und Dokumentationspflichten bei der Anlageberatung" der Verbraucherzentrale. Es ist kostenfrei in allen Beratungsstellen erhältlich und kann hier heruntergeladen werden.

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Justitia Gericht Urteil Recht

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