Verbraucherrechte

Unser Vortragsangebot im Bereich Verbraucherrechte
Off

Für Vereine, Gruppen, Institutionen und weitere Interessenten bietet die Verbraucherzentrale Thüringen Vorträge rund um Verbraucherrechte an. Inhalt und Dauer der Veranstaltungen können je nach Zielgruppe individuell gestaltet werden. Kosten fallen nach Vereinbarung an. Gerne kommen wir zu Ihnen, ebenso ist ein Vortragsraum in unserer Geschäftsstelle in Erfurt vorhanden.

Unsere Themen:

  • Häufige Rechtsirrtümer im Verbraucheralltag
  • Fallstricke beim Einkauf im Internet
  • Garantie und Gewährleistung
  • Datenschutz und Urheberrecht 
  • Reisefrust statt Reiselust: Das sollten Sie wissen
     

Anfragen an Ralf Reichertz unter r.reichertz@vzth.de oder an presse@vzth.de. 

Vorträge zu bestimmten Anlässen: 

Online-Shopping, Gutscheine, Märkte: Verbraucherrecht rund um den 24sten

Das perfekte Geschenk – danach suchen in der Vorweihnachtszeit viele. Doch die Realität auf dem Gabentisch sieht oft anders aus. Die Farbe der Töpferware missfällt, das Buch hat der Beschenkte längst gelesen, ein Kinderspielzeug gibt innerhalb kurzer Zeit den Geist auf. Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen erläutert, welche Rechte Verbraucherinnen und Verbraucher in Bezug auf Umtausch, Gewährleistung, Garantie und Co. haben. Denn diese variieren beispielsweise abhängig davon, wo das Geschenk erworben wurde. Der Jurist gibt Tipps für Einkäufe auf Adventsmärkten, zu Fristen von Gutscheinen und zu verlorenen Kassenzetteln. Wer danach noch Ärger nach dem 24sten befürchtet, kann nur die Liebste beim Weihnachtsshopping vergessen haben.

Was soziale Netzwerke und Co. über uns wissen

„Ich habe doch nichts zu verbergen“, ist oft die Ausrede, um sich nicht mit Datenschutzeinstellungen von Internetdiensten beschäftigen zu müssen. Zu lang, zu kompliziert – da lässt sich die knappe Zeit nach Feierabend doch schöner verbringen! Was soziale Netzwerke, Chat-Tools oder Suchmaschinen über uns wissen, erschreckt jedoch, nimmt man sich einmal die Zeit, genau das herauszufinden. Jurist Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen erläutert am praktischen Beispiel, warum sich Datenschutz nicht nur lohnt, sondern unerlässlich ist. Denn Informationen, die einmal im Netz sind, bleiben in der Regel dort. Je nach Interesse des Publikums soll es außerdem um Risiken bei vernetztem Spielzeug und bei Smart Home gehen. 

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht verfassen

Künstliche Ernährung? Schmerzmittel? Wiederbeleben bei Kreislaufversagen? Manche Fragen sollte man sich beantworten, bevor der Ernstfall eintritt. Sonst entscheiden andere. Das gilt auch für junge Menschen. Zwei Dokumente sind dabei wichtig: Die Patientenverfügung legt medizinische Maßnahmen fest, die von Ärzten ausgeführt oder unterlassen werden sollen. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt der jeweilige Verfasser, wer ihn rechtlich vertreten darf, beispielsweise bei Bank- und Behördenangelegenheiten. Ein Jurist von der Verbraucherzentrale erläutert, wie man beide Dokumente verfasst. Wir räumen außerdem mit gängigen falschen Annahmen auf, beispielsweise was die Entscheidungsmöglichkeiten der Familie oder den Gang zum Notar angeht.   

Die Vorträge aus dem Bereich Verbraucherrechte konzipieren wir auch gerne als Schüler-Workshops!
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.