Vortragsreihe: Werbeversprechen bei Lebenmitteln

Pressemitteilung vom
Probiotische Joghurts für ein besseres Immunsystem, oder das Versprechen, ein Produkt senke den Cholesterinspiegel. Solche und andere Werbeversprechen bei Lebensmitteln nimmt die Verbraucherzentrale am 13. Juni in Erfurt, Eugen-Richter-Straße 45, unter die Lupe.

Probiotische Joghurts für ein besseres Immunsystem, oder das Versprechen, ein Produkt senke den Cholesterinspiegel. Solche und andere Werbeversprechen bei Lebensmitteln nimmt die Verbraucherzentrale am 13. Juni in Erfurt, Eugen-Richter-Straße 45, unter die Lupe.

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Seit Ende 2012 gibt es innerhalb der EU neue Regeln, welche gesundheitsbezogenen Werbeversprechen erlaubt sind und welche nicht. Verboten ist beispielsweise, dass Cranberrys zur Förderung der Blasengesundheit beitragen. Erlaubt sind hingegen Sätze wie, das Vitamin C zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei-trägt, sofern eine bestimmte zugesetzte Vitaminmenge erreicht wird.

Was weiterhin erlaubt ist, was hingegen irreführend ist und wie Verbraucherinnen und Verbraucher das erkennen können, ist Thema bei der Vortragsreihe zu Lebensmitteln und Ernährung. Der Vortrag findet am 13. Juni ab 17 Uhr in der Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale (Eugen-Richter-Straße 45) statt. Verbraucher sind eingeladen auch ihre eigenen Fragen zu stellen und auch Lebensmittelverpackungen mitzubringen. Rückfragen zur Veranstaltung gerne an ernaehrung@vzth.de oder 0361 555 14-27. Die Teilnahmegebühr beträgt 3 Euro. Mehr Informationen unter: www.vzth.de/vortraege2017

Jeden 2. Dienstag im Monat ist ein neues Thema an der Reihe, immer von 17 - 18 Uhr und immer in der Eugen-Richter-Straße 45. Mit dabei sind interessante Vorträge über, regionale und saisonale Produkte, Schadstoffe im Essen oder vegetarische bzw. vegane Ernährung.
Bei Fragen zu diesen oder anderen Themen können sich Verbraucher am Ratgebertelefon Lebensmittel und Ernährung informieren. Es ist jeden Dienstag von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr unter (0361) 555 14 27 erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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