Fakeshops täuschen mit günstigen Preisen

Pressemitteilung vom
Smartphones, Möbel, Fahrräder und Co.: Fakeshops im Internet sind schnell nachgebaut und genauso schnell wieder verschwunden. Verbraucher bleiben auf dem Schaden sitzen und haben kaum Chancen das Geld zurückzubekommen, warnt die Verbraucherzentrale Thüringen.

Smartphones, Möbel, Fahrräder und Co.: Fakeshops im Internet sind schnell nachgebaut und genauso schnell wieder verschwunden. Verbraucher bleiben auf dem Schaden sitzen und haben kaum Chancen das Geld zurückzubekommen, warnt die Verbraucherzentrale Thüringen.

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Ein Fahrradanhänger sollte es für eine Verbraucherin aus dem Raum Jena sein, für rund 600 Euro. Wenige Tage nach der Bestellung war die Internetseite jedoch vom Netz. Ähnlich erging es einem Verbraucher aus der Region Leinefelde, der einen Fahrrad-Heckträger bestellt hatte. Nachdem er per Vorkasse bezahlt hatte, hörte er vom Unternehmen nichts mehr. „Wir raten Verbrauchern ab, vor allem bei unbekannten Internetshops per Vorkasse zu bezahlen“, sagt Ralf Reichertz, Verbraucherzentrale Thüringen.

Vor einer Bestellung lohnt daher eine kurze Recherche im Internet und ein Blick ins Impressum. Welche Erfahrungen haben andere Kunden gemacht, wo sitzt das Unternehmen, muss das Geld auf ein Konto im Ausland überwiesen werden? „Oftmals finden sich da seltsame Angaben, bei denen Verbraucher stutzig werden sollten“, sagt Reichertz. Auch vom Preis sollten sich Verbraucher nicht täuschen lassen. Ist z.B. die Kamera mehrere hundert Euro günstiger als bei anderen Anbietern, kann es ein Lockangebot sein und das Geld ist am Ende weg.

Drei Tipps zu Fakeshops:

  • Bei unbekannten Online-Shops nicht per Vorkasse bezahlen
  • Einen Blick ins Impressum werfen und nach Erfahrungen anderer Käufer recherchieren
  • Anzeige bei der Polizei stellen, wenn Sie per Vorkasse bestellt haben und die Firma nicht liefert sowie nicht erreichbar ist

 

Das Thema Fakeshop ist Teil des Projekts „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ und wird gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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