Expertenchats: Von Fake-Shops bis zu kaputten Präsenten

Pressemitteilung vom
Falsche Geschenke, kaputte Präsente oder Fake-Shops: Die Lust am Kaufen und die Freude am Schenken können schnell getrübt sein. Dabei lassen sich viele Fehler und Irrtümer einfach vermeiden. Die Verbraucherzentralen veranstalten in der Vorweihnachtszeit drei Online-Expertenchats.
Weihnachtsgeschenk per Post versenden
  • Beim Geschenkekauf per Mausklick sollten Verbraucher unbedingt Preise vergleichen und Bedingungen prüfen.
  • Der Kauf per Rechnung ist dabei am sichersten.
  • Fehlerhafte oder unpassende Geschenke: Die Verbraucherzentrale Thüringen gibt Tipps, wie die Reklamation klappt.
Off

Falsche Geschenke, kaputte Präsente oder Fake-Shops: Die Lust am Kaufen und die Freude am Schenken kann schnell getrübt sein. Dabei lassen sich viele Fehler und Irrtümer einfach vermeiden. Die Verbraucherzentralen veranstalten in der Vorweihnachtszeit drei Online-Expertenchats.

„Auf kurzem Weg können Verbraucherinnen und Verbrauchern ihre Fragen zum Einkauf im Internet, zu Bezahlarten und zum Umtausch stellen“, sagt Dirk Daubenspeck, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

 Expertenchat 1: Weihnachtseinkäufe im Internet

Am 20. November von 17 bis 18 Uhr widmen sich die Experten dem Geschenkekauf per Mausklick. „Beim Thema E-Commerce spielen sogenannte Fake-Shops leider eine immer wichtigere Rolle. Diese Webseiten geben nur vor, Produkte zu verkaufen“, warnt Dirk Daubenspeck. „Kunden können sich schützen, indem sie den Anbieter und die Bedingungen prüfen.“

Expertenchat 2: Weihnachtseinkäufe bezahlen

Am 1. Dezember um 17 Uhr dreht sich im Expertenchat alles um die Bezahlarten. „Am sichersten ist es, die Rechnung erst nach Erhalt der Ware zu begleichen oder eine Einzugsermächtigung zu erteilen“, so der Rechtsexperte. Bei der Einzugsermächtigung kann dem Bankeinzug innerhalb von acht Wochen nach Belastung des Kontos widersprochen werden.

Expertenchat 3: Probleme mit Weihnachtseinkäufen (ABGESAGT)

Bei einem fehlerhaften Geschenk gibt es klar geregelte Rechte, bei einem unpassenden Geschenk zählt die Kulanz des Händlers. Funktioniert das Geschenk nicht, hat der Käufer zwei Jahre lang die Möglichkeit zur Reklamation gegenüber dem Verkäufer. „Was nicht gefällt, kann im Ladengeschäft nicht einfach umgetauscht werden. Hier kommt es auf die Kulanz des Händlers an. Das Widerrufsrecht gilt nur für Online-Käufe“, betont Dirk Daubenspck. Diese und weitere Fragen zu Umtausch und Reklamation werden beim Expertenchat am 18. Dezember ab 17 Uhr erläutert.

ACHTUNG: Der Vortrag wurde abgesagt!

Anmeldung

Interessierte finden die Anmeldung zu den kostenlosen Veranstaltungen hier

Die Expertenchats finden statt im Rahmen des Projekts „Information zum Verbraucherschutz in ländlichen Räumen“, das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert wird.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.