Expertenchats: Von Fake-Shops bis zu kaputten Präsenten

Pressemitteilung vom
Falsche Geschenke, kaputte Präsente oder Fake-Shops: Die Lust am Kaufen und die Freude am Schenken können schnell getrübt sein. Dabei lassen sich viele Fehler und Irrtümer einfach vermeiden. Die Verbraucherzentralen veranstalten in der Vorweihnachtszeit drei Online-Expertenchats.
Weihnachtsgeschenk per Post versenden
  • Beim Geschenkekauf per Mausklick sollten Verbraucher unbedingt Preise vergleichen und Bedingungen prüfen.
  • Der Kauf per Rechnung ist dabei am sichersten.
  • Fehlerhafte oder unpassende Geschenke: Die Verbraucherzentrale Thüringen gibt Tipps, wie die Reklamation klappt.
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Falsche Geschenke, kaputte Präsente oder Fake-Shops: Die Lust am Kaufen und die Freude am Schenken kann schnell getrübt sein. Dabei lassen sich viele Fehler und Irrtümer einfach vermeiden. Die Verbraucherzentralen veranstalten in der Vorweihnachtszeit drei Online-Expertenchats.

„Auf kurzem Weg können Verbraucherinnen und Verbrauchern ihre Fragen zum Einkauf im Internet, zu Bezahlarten und zum Umtausch stellen“, sagt Dirk Daubenspeck, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

 Expertenchat 1: Weihnachtseinkäufe im Internet

Am 20. November von 17 bis 18 Uhr widmen sich die Experten dem Geschenkekauf per Mausklick. „Beim Thema E-Commerce spielen sogenannte Fake-Shops leider eine immer wichtigere Rolle. Diese Webseiten geben nur vor, Produkte zu verkaufen“, warnt Dirk Daubenspeck. „Kunden können sich schützen, indem sie den Anbieter und die Bedingungen prüfen.“

Expertenchat 2: Weihnachtseinkäufe bezahlen

Am 1. Dezember um 17 Uhr dreht sich im Expertenchat alles um die Bezahlarten. „Am sichersten ist es, die Rechnung erst nach Erhalt der Ware zu begleichen oder eine Einzugsermächtigung zu erteilen“, so der Rechtsexperte. Bei der Einzugsermächtigung kann dem Bankeinzug innerhalb von acht Wochen nach Belastung des Kontos widersprochen werden.

Expertenchat 3: Probleme mit Weihnachtseinkäufen (ABGESAGT)

Bei einem fehlerhaften Geschenk gibt es klar geregelte Rechte, bei einem unpassenden Geschenk zählt die Kulanz des Händlers. Funktioniert das Geschenk nicht, hat der Käufer zwei Jahre lang die Möglichkeit zur Reklamation gegenüber dem Verkäufer. „Was nicht gefällt, kann im Ladengeschäft nicht einfach umgetauscht werden. Hier kommt es auf die Kulanz des Händlers an. Das Widerrufsrecht gilt nur für Online-Käufe“, betont Dirk Daubenspck. Diese und weitere Fragen zu Umtausch und Reklamation werden beim Expertenchat am 18. Dezember ab 17 Uhr erläutert.

ACHTUNG: Der Vortrag wurde abgesagt!

Anmeldung

Interessierte finden die Anmeldung zu den kostenlosen Veranstaltungen hier

Die Expertenchats finden statt im Rahmen des Projekts „Information zum Verbraucherschutz in ländlichen Räumen“, das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert wird.

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