Vor Black Friday: Unser Onlineshop macht fit für die Schnäppchenjagd

Pressemitteilung vom
Zu Black Friday und Cyber Monday lockt der Online-Handel mit angeblich unschlagbaren Angeboten. Die Preise sind dabei alles andere als fix. Sie ändern sich je nachdem, wer wann anfragt. Spielerisch nachvollziehen lässt sich das im fiktiven Online-Shop der Verbraucherzentralen „Was ist dein Preis".
Ein Verbraucher bestellt etwas in einem Online-Shop per Smartphone.

Zu „Black Friday“ und „Cyber Monday“ lockt vor allem der Online-Handel mit angeblich unschlagbaren Angeboten. Die Preise sind dabei alles andere als fix. Sie ändern sich je nachdem, wer wann anfragt. Spielerisch nachvollziehen lässt sich das im neuen fiktiven Online-Shop der Verbraucherzentralen „Was ist dein Preis“

Off

Lust auf ein neues Handy oder auf neue Kopfhörer? Zu „Black Friday“ und „Cyber Monday“ (26. und 29. November) lockt vor allem der Online-Handel mit angeblich unschlagbaren Angeboten.

Wer auf Schnäppchenjagd geht, sollte aber eines wissen: Der angezeigte Preis hängt von vielen Faktoren ab. „Verbraucherinnen und Verbraucher können diese Faktoren beeinflussen“, sagt Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.

Ein Beispiel: Senior Michael sucht ein neues Smartphone. Das Gerät seiner Wahl ist von 899,99 Euro auf 733,95 reduziert. Studentin Lisa hat dasselbe Smartphone im selben Shop angeklickt. Für Lisa kostet das Handy nur 682,38 Euro – also knapp 52 Euro weniger als für Michael.

Einheitspreise und ein Standardsortiment gehören beim Online-Shopping längst der Vergangenheit an. Der Preis richtet sich nach der Uhrzeit, nach den Preisen bei der Konkurrenz und zunehmend nach den Verbrauchern selbst.

„Online-Händler kennen heute das Surfverhalten ihrer Kundschaft. Sie kennen ihre Interessen, wissen, wo die Kunden zuvor eingekauft haben und wie viel sie im Durchschnitt ausgeben. Auch der Standort des Kunden ist in der Regel bekannt“, erläutert Ralf Reichertz.  

Ausprobieren kann man diesen Effekt im neuen fiktiven Online-Shop der Verbraucherzentralen „Was ist dein Preis“ unter www.wasistdeinpreis.de. Michael und Lisa sind Figuren aus dem Online-Shop.

Tipps fürs Shoppen im Netz

  • Überlegen Sie sich, ob Sie das Produkt wirklich brauchen oder gerade zur Schnäppchenjagd verführt werden.
  • Vergleichen Sie in Ruhe die Preise, am besten zu verschiedenen Tageszeiten und in verschiedenen Browsern.
  • Vorsicht bei Superschnäppchen: Kräftiger Preisnachlass kommt oft nur zustande, weil nicht der eigentliche Marktpreis als Vergleichsgröße zugrunde gelegt wurde, sondern die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers. Doch kaum ein Händler verlangt diese hohen UVP-Preise noch.
  • Den Browser so einstellen, dass beim Schließen automatisch die Cookies gelöscht werden. So ist es für Shop-Betreiber schwerer, Profile von Kunden zu erstellen. 
  • Im Inkognito-Modus surfen und die IP-Adresse verbergen. Erweiterungen (Add-ons) im Browser können zusätzlich helfen, die Datenübermittlung an Website-Betreiber zu unterbinden.
  • Kaufen, wenn andere nicht kaufen: Vor allem Kleidung wird je nach Jahreszeit günstiger oder teurer. Aber auch Möbel, Garten- und Sportgeräte oder Reisen haben zu bestimmten Zeiten Saison.
     

Der Online-Shop #wasistdeinpreis und die Begleitinformationen wurden im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt und durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.