Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke an der Haustür

Pressemitteilung vom
Wie ein Betroffener uns meldete, sind in Jena derzeit vermeintliche Mobilfunk-Vertreter unterwegs. Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt: Verbraucher sollten niemals Ad-hoc-Geschäfte an der Tür-schwelle abschließen – und Betrüger gar nicht erst in die Wohnung lassen.
Spendensammler schaut von außen durch Türspion
Off

Sie klingeln an der Wohnungstür und versuchen Geld für den angeblichen Austausch von Fernseh- und Internetleitungen einzustreichen. Zugleich versuchen sie, den überrumpelten Bewohnern teure Handyverträge aufzuschwatzen. Wie ein Betroffener uns meldete, sind in Jena derzeit vermeintliche Mobilfunk-Vertreter unterwegs. Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt: Verbraucher sollten niemals Ad-hoc-Geschäfte an der Türschwelle abschließen – und Betrüger gar nicht erst in die Wohnung lassen.

Bei der Betrugsmasche in Jena konnten sich die Vertreter eines Telekommunikationsanbieters weder ausweisen, noch hatten sie Broschüren oder Verträge dabei. Dreist forderten sie die Bewohner auf, für den neuen Handyvertrag ihre Kontoverbindung direkt in ein Tablet einzugeben. Als die Verbraucher sich weigerten, drohten die angeblichen Vertreter gar mit einer Anschlussgebühr von 600 Euro – es sei denn, die Betroffenen willigten in einen neuen Handyvertrag ein.

„Die Verbraucher haben das einzig Richtige getan und sich auf kein Geschäft mit den dubiosen Vertretern eingelassen“, sagt Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Grundsätzlich sollte man Fremde gar nicht erst ins Haus oder in die Wohnung lassen. Denn bei Haustürgeschäften haben Verbraucher keine Möglichkeit, Preise zu vergleichen oder das Angebot kritisch zu prüfen – und geraten dadurch schnell in Bedrängnis.“

Der Jurist rät, an der Haustür weder persönliche Daten noch eine Kontoverbindung anzugeben und nichts ungeprüft zu unterschreiben. Drängelt der Vertreter dann noch, um eine Unterschrift zu bekommen, sollten beim Verbraucher die Alarmglocken läuten. Seriöse Berater geben Unterlagen aus und lassen ihm genug Zeit zum Entscheiden. Das gilt übrigens auch in der Fußgängerzone und auf Messen.

Widerrufsrecht für Vertragsschlüsse an der Haustür

Sollte dennoch ungewollt ein Vertrag zustande gekommen sein, können Verbraucher diesen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen. Dazu senden sie den Widerruf am besten per Einwurf-Einschreiben oder per Fax mit Sendebericht an die entsprechende Firma. Wurde der Verbraucher vom Vertreter nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, kann sich die Widerrufsfrist unter Umständen auf bis zu ein Jahr und 14 Tagen verlängern.

Bei Ärger nach Vertragsabschlüssen an der Haustür helfen Ihnen gern unsere Berater - Terminvergabe unter Tel. (0361) 555 14 0.

Probleme mit Haustürvertretern können Verbraucher über unser kostenloses Beschwerdeformular melden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.