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NoLimits24: Das raten wir Verbrauchern

Pressemitteilung vom
NoLimits24 aus Erfurt löst seit mehreren Monaten keine Gutscheine mehr ein. Der Anbieter für Erlebnis-Geschenke aus Erfurt ist nicht erreichbar und lässt zahlreiche Verbraucher verärgert zurück. Verbraucher könnten mittlerweile überlegen, Strafanzeige zu stellen.
Ein Heißluftballon vor blauem Himmel.

NoLimits24 bot Gutscheine für besondere Erlebnisse an, etwa für Ballonfahrten. 

  • NoLimits24 aus Erfurt löst seit mehreren Monaten keine Gutscheine mehr ein. 
  • Anfang August gab der Anbieter für Erlebnis-Geschenke bekannt, dass er schließen müsse.
  • Bis jetzt wurden Verbraucher nicht aufgerufen, ihre Forderungen geltend zu machen. Ein Gläubigeraufruf war angekündigt worden, blieb aber aus.
  • Verbraucher sollten weiterhin ihr Geld einfordern. Sie können zudem erwägen, Strafanzeige zu stellen. 
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NoLimits24 aus Erfurt lässt seit Monaten Verbraucherinnen und Verbraucher verärgert und ratlos zurück. Die Gutscheine des Anbieters für Erlebnis-Geschenke sind nicht mehr einlösbar. Beim Unternehmen selbst erreichen Verbraucher niemanden. Briefe kommen ungelesen zurück. Die Internetseite hat mittlerweile eine andere Firma gekauft, ebenfalls eine Erlebnis-Agentur, mit Sitz in Dresden. 

Auf ihrer Internetseite hatte die NoLimits24 Anfang August angekündigt, dass das Unternehmen aufgelöst werden soll. Die angestrebte sogenannte Liquidation bestätigte zu dieser Zeit auch die Geschäftsführung von NoLimits24 auf Nachfrage der Verbraucherzentrale Thüringen. Weiter gab das Unternehmen an, man werde sich mit allen Kunden, die nicht eingelöste Gutscheine zu Hause haben, in Verbindung setzen. 

Aufgelöst wurde bis jetzt (Stand 11. Dezember) die Nolimits24 GmbH & Co. KG. Sie wurde aus dem Handelsregister gelöscht. Im Zuge dieser Auflösung gab es keinen Gläubigeraufruf.

Nach der Auflösung bestehen blieb die Nolimits24 Verwaltungsgesellschaft mbH. Generell gilt: Wird eine GmbH bzw. Verwaltungsgesellschaft mbH liquidiert, müssen aber in jedem Fall die Gläubiger aufgerufen werden, ausstehende Forderungen anzumelden. Das heißt: Auch Verbraucher können dann gegenüber einer zuvor benannten Stelle angeben, wie hoch das aufzulösende Unternehmen bei ihnen in der Kreide steht. Berücksichtigt wird dabei nur, wer sich meldet, wenn das Verfahren beginnt.

Eine Liquidation ist keine Insolvenz. „Bei der Auflösung eines Unternehmens müssen alle offenen Forderungen beglichen werden. Zumindest aber wäre NoLimits24 verpflichtet, einen Kompromiss mit allen Betroffenen zu finden“, erläutert Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen. 

Angesicht der verstrichenen Zeit könnte sich im aktuellen Sachverhalt jedoch der Verdacht einer Insolvenzverschleppung aufdrängen.

Das rät die Verbraucherzentrale Betroffenen:

  • Machen Sie Ihre Forderungen schriftlich gegenüber der Nolimits24 Verwaltungsgesellschaft mbH geltend. Setzen Sie eine Frist. Auch, wenn Sie keine Antwort erhalten, so haben Sie zumindest Ihre Möglichkeiten genutzt. Sorgen Sie dafür, dass Sie Ihr Schreiben und den Eingang beziehungsweise den erfolglosen Zustellungsversuch belegen können.
     
  • Verbraucher können erwägen, sich an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu wenden. Auf diese Weise lassen sie prüfen, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.

     

No Limits 24 vertrieb besondere Erlebnisse wie Ballonfahrten oder Romantikabende. Eingelöst wurden die Gutscheine bei Dritten, bei Sport-, Gourmet- oder Wellness-Veranstaltern. Die Gutscheine sind oft mehrere Hundert Euro wert. Zuletzt haben sich immer wieder Gutschein-Besitzer an die Verbraucherzentrale Thüringen gewandt.

"Überlegen Sie es sich gut, ob Sie Gutscheine verschenken", zieht Ralph Walther eine Konsequenz aus dem aktuellen Anlass. "Wenn man es nicht schafft, das Präsent in der vorgegebenen Frist einzulösen oder der Anbieter in Schwierigkeiten gerät, ist das Geld möglicherweise weg", so der Verbraucherschützer. Die Alternative: Selbst kreativ werden, einen Gutschein basteln und erst zur gegebenen Zeit die nötige Summe in die Hand nehmen.

Die Verbraucherzentrale berät zu allen Fragen rund um Fristen und Rechte bei Gutscheinen. Alle Beratungsstellen finden Sie hier.     

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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