Care Energy kündigt Verbrauchern in Thüringen

Pressemitteilung vom
In den letzten Tagen mehren sich die Beschwerden zum Energiedienstleister Care Energy bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Verbraucher beschweren sich über fehlende oder falsche Abrechnungen. Zuletzt wurde mehreren Kunden fristlos gekündigt.

In den letzten Tagen mehren sich die Beschwerden zum Energiedienstleister Care Energy bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Verbraucher beschweren sich über fehlende oder falsche Abrechnungen. Zuletzt wurde mehreren Kunden fristlos gekündigt.

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2013 gab es bereits Schwierigkeiten in Thüringen mit Care Energy, als die TEN Thüringer Energienetze GmbH den Netzzugang verweigert hat. Aktuell melden sich vermehrt Verbraucher erneut mit Problemen, die Care Energy betreffen. Dabei handelt es sich oft um fehlende Energiejahresabschlussrechnungen. Vorhandene Rechnungen sind, nach Ansicht der Betroffenen, nicht nachvollziehbar oder gar falsch. Zudem wurde manchen Kunden fristlos gekündigt, aufgrund von vermeintlich ausstehenden Zahlungen.

Viele hat die Kündigung auf dem falschen Fuß erwischt. "Die Verbraucher müssen sich keine Sorgen machen, dass sie ohne Strom dastehen", sagt Dirk Weinsheimer, Experte für Energierecht der Verbraucherzentrale Thüringen. Betroffene Kunden werden automatisch in die Grundversorgung übernommen und müssen nicht im Dunkeln sitzen. Diese Ersatzversorgung ist etwas teurer, da der Strom für die neuen Kunden extra zugekauft werden muss.

"Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif ist aber recht unproblematisch möglich, für Kunden, denen gekündigt wurde", so Dirk Weinsheimer. "Notieren sie sich auf alle Fälle ihre Zählerstände", rät Weinsheimer. Das ist unter anderem bei eventuellen Nachforderungen oder beim Anbieterwechsel hilfreich.

"Falls die Nachforderungen gar nicht nachvollzogen werden können, müssen wir uns jeden Fall einzeln ansehen und nachberechnen", so der Verbraucherschützer. Liegt hingegen keine Jahresabschlussrechnung vor, kann nicht geprüft werden, ob die Forderungen berechtigt sind. Verbraucher sollten die Abschlussrechnung anmahnen, denn diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt auch für eine mögliche Guthabenauszahlung, die auf sich warten lässt.

Bei Fragen zu diesem Thema können sich Verbraucher gerne an die Beratungsstellen wen-den. Die Öffnungszeiten und Adressen sind unter www.vzth.de/beratung-vor-ort zu finden.

 

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