Neues Gerichtsurteilurteil zu Internettauschbörsen

Pressemitteilung vom
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) müssen Erziehungsberechtigte ihre Kinder gezielt über Filesharing aufklären und die Nutzung untersagen, darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) müssen Erziehungsberechtigte ihre Kinder gezielt über Filesharing aufklären und die Nutzung untersagen, darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin.

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Für drei Entscheidungen des BGH zu Filesharing liegen nun die Gründe vor. In einem der Fälle gab die minderjährige Tochter an, nicht gewusst zu haben, was illegale Downloads seien. Generelle Regeln zu ordentlichem Verhalten, ergeben "keine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Belehrung über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Internettauschbörsen und ein Verbot der Teilnahme daran", heißt es im Urteil. Der BGH entschied deshalb, dass die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind und somit als Anschlussinhaber haftbar sind (Az. I ZR 7/14).

Beim Filesharing laden Nutzer Musik, Filme oder andere Dateien herunter, die urheberrechtlich geschützt sein können. Dabei bieten sie die Dateien zeitgleich auch anderen Nutzern im jeweiligen Netzwerk an und verbreiten sie so weiter. "Es ist unerheblich, ob auf diese Weise die gesamte Datei oder nur einzelne Teile heruntergeladen werden", sagt Reichertz. Bereits das Laden eines Teilstücks einer Musikdatei ist als Urheberrechtsverletzung zu werten.

"Wir raten den Eltern daher, mit ihren Kindern über die Internetnutzung zu sprechen und direkt auf die Gefahren des Filesharings hinzuweisen sowie die Nutzung zu verbieten. Am besten sollten Verbraucher auf legale Streamingdienste zurückgreifen", so Ralf Reichertz. Wie genau eine solche Belehrung gestaltet sein muss, ist hingegen nicht abschließend geregelt.

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