Mehr Qualität beim Schulessen: Das ist ab sofort Pflicht

Pressemitteilung vom
Zu Beginn des neuen Schuljahres stehen die Schulen nicht nur wegen der Corona-Pandemie vor neuen Herausforderungen: Ab kommender Woche sind die Qualitätsstandards für die Mittagsverpflegung verpflichtend. Thüringen ist damit eine Ausnahme.
Schulkinder beim Mittagessen im Speisesaal.
  • Verpflichtende Qualitätsstandards sollen eine altersgemäße und gesundheitsfördernde Schulverpflegung in Thüringen garantieren.
  • Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Thüringen begrüßt und unterstützt die Umstellung der Speisepläne mit ihren Angeboten.
  • Zu den „Tagen der Schulverpflegung“ vom 21. bis 25. September bietet die Vernetzungsstelle viele spannende Angebote vom Speiseplancheck bis zu Aktionen im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung an.
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Zu Beginn des neuen Schuljahres stehen die Schulen nicht nur wegen der Corona-Pandemie vor neuen Herausforderungen: Ab kommender Woche sind die Qualitätsstandards für die Mittagsverpflegung verpflichtend. Thüringen ist damit eine Ausnahme: Bisher sind entsprechende Standards nur in wenigen anderen Bundesländern gesetzlich verankert, darunter Berlin und das Saarland. Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung der Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, was auf den Tellern landen sollte, und bietet Hilfe bei der Umsetzung der Vorgaben an.

Beim Thema Mittagessen in der Schule wird in Thüringen nachgebessert. Die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), die künftig durch das Thüringer Schulfinanzierungsgesetz verpflichtend werden, sehen dazu unter anderem ein tägliches Angebot von Gemüse vor. Außerdem sollte an zwei Tagen in der Woche Fleisch bzw. Wurst und einmal wöchentlich Fisch auf dem Teller landen.

„Wir begrüßen es sehr, dass das Thüringer Schulessen ab sofort den aktuellen ernährungswissenschaftlichen Qualitätsstandards entsprechen muss. So soll eine altersgemäße und gesundheitsfördernde Verpflegung sichergestellt werden“, sagt Alexandra Lienig, Projektleiterin der Vernetzungsstelle Schulverpflegung bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

Konkret bedeutet dies etwa, dass Salz und Zucker sparsamer eingesetzt werden. Außerdem soll das Essen maximal drei Stunden warmgehalten werden, um den Gehalt wertvoller Nährstoffe bestmöglich zu bewahren.

Vernetzungsstelle hilft bei der Umsetzung

„Um die Kriterien umzusetzen, müssen Speisepläne und Rezepte umgestellt werden“, sagt Alexandra Lienig. Dies könne bei den Schulküchen für Angst sorgen, dass die neuen Angebote weniger akzeptiert werden. Genauso herrsche möglicherweise Unsicherheit bei den Caterern, die Mehrkosten durch die Umstellung auf sich zukommen sehen. „Bei all diesen Herausforderungen sind eine transparente Umsetzung der Vorgaben und die Kommunikation mit allen Beteiligten unverzichtbar“, so Alexandra Lienig.

Hilfestellung und Begleitung für Schulträger, Caterer und Schulen bei der Umsetzung und Verankerung der Anforderungen gibt die Vernetzungsstelle Schulverpflegung der Verbraucherzentrale Thüringen. Sie ist per Email unter vernetzungsstelle@vzth.de oder unter Tel. (0361) 555 14-24 erreichbar.

Informationen, wie die Qualitätskriterien festgeschrieben und später überprüft werden können, stellt die Vernetzungsstelle auch in ihrem neuen Online-Magazin „INFOOD“ vor. Das Magazin ist auf der Webseite in der Rubrik Service unter www.schulverpflegung-thueringen.de zu finden.

Tage der Schulverpflegung im September

Übrigens finden vom 21. bis 25. September 2020 die inzwischen 11. Tage der Schulverpflegung in Thüringen statt. Unter www.schulverpflegung-thueringen.de finden Schulen, die sich daran beteiligen wollen, tolle Mitmachaktionen rund ums Thema Schulessen. In diesem Jahr unterstützt die Vernetzungsstelle mit ihren Angeboten die bundesweite Aktionswoche „Deutschland rettet Lebensmittel!“.

Zum Projekt

Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Thüringen begleitet und berät Schulen und Caterer auf dem Weg hin zu mehr Qualität: vom Speiseplan-Check über Vorlagen für Schülerbefragungen bis hin zu Untersuchungen zum Nährstoffgehalt der Mittagsversorgung. Die Vernetzungsstelle ist ein Projekt unter dem Dach der Verbraucherzentrale Thüringen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schulverpflegung-thueringen.de

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Im Folgenden finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die Buchung einer kostenpflichtigen Beratung bei der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. über den Anbieter Terminland gelten.
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