Sie suchen spannende Themen und das gute Gefühl, etwas Sinnvolles zu tun? Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Jena und Suhl. Alle Details finden Sie hier.

Online-Patientenverfügung: Teurer ist nicht immer besser

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen nehmen kostenpflichtige Angebote unter die Lupe

Kostenpflichtige Online-Patientenverfügungen versprechen eine schnelle, professionelle Erstellung individuell passender Unterlagen. Dabei reichen die Preise von 10 bis 140 Euro und die Bandbreite der Angebote vom reinen Download der Formulare bis hin zum persönlichen Kontakt mit Experten. Die Verbraucherzentralen haben das Geschäftsmodell unter die Lupe genommen und festgestellt: Teurer ist nicht immer besser.

Off

Eine Patientenverfügung legt den Willen des Patienten bezüglich möglicher medizinischer Behandlungssituationen in der Zukunft fest. Damit das möglich ist, macht der Patient vorsorglich Angaben zu häufig auftretenden Behandlungssituationen. Kostenpflichtige Online-Angebote können dazu durchaus eine rechtswirksame Festlegung der eigenen Wünsche leisten. „Allerdings gibt es keinen Grund für die Annahme, die Formulierungen in einer Online-Patientenverfügung seien besser als gängige Vordrucke, die sich Verbraucher von Ministerien besorgen, aus dem Internet kostenfrei zum Ausfüllen herunterladen oder im Buchhandel kaufen“, so Dirk Weinsheimer.

In einem Test von elf kostenpflichtigen Online-Angeboten stellte eine bundesweite Untersuchung der Verbraucherzentralen fest, dass die meisten online angebotenen Patientenverfügungen mit den kostenlos erhältlichen Textbausteinen des Bundesjustizministeriums übereinstimmen. Kritisch sind Angebote zu betrachten, die eine Optimierung erprobter Patientenverfügungsmuster versprechen. Die Verbraucherzentralen konnten sich von einem Mehrwert solcher Angebote nicht überzeugen. Im ungünstigsten Fall können wortreiche Erweiterungen gängiger Formulierungen sogar Zweifel aufwerfen, wenn die Breite der Formulierungen als Unsicherheit des Verfassers interpretiert wird. Dann wäre der höhere Preis für eine solche Optimalversion schlecht investiert.

Als bedenklich bewerten die Verbraucherzentralen zudem Stil und Inhalt zahlreicher Werbetexte. Häufig schüren diese die Angst der Verbraucher, der Medizin ohne die beworbene Patientenverfügung hilflos ausgesetzt zu sein. „Dabei ist gerade ein kühler Kopf bei der Erstellung einer Patientenverfügung die beste Garantie für eine nachvollziehbare Bekundung des eigenen Willens“, so Dirk Weinsheimer.

Ausführliche Hintergründe und praktische Tipps zum Thema finden Interessierte im Ratgeberheft Patientenverfügung der Verbraucherzentralen oder, kurz zusammengefasst, als FAQ zum Download.

Pressemitteilung und Verbraucherinformation wurden im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erarbeitet, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

 Logo BMJV

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Patientenverfügung
„Hoffentlich trifft es mich nie“ – und dann passiert es doch. Durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingt…
Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.
Zeichnung mit einer Füchsin, Hasen, bunten Eiern, einer brütenden Henne und einer Eule im Wald.

Datenschutz: Smartphone-Schnitzeljagd zu Ostern

Nutzen Sie unser Selbstlernangebot für Jugendliche ab 16 Jahren interaktiv Wissen rund um sichere Passwörter zu vermitteln. Die digitale Rallye eignet sich in der Osterzeit für den Schulunterricht oder als Hausaufgabe.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.