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Schreiben der Schlichtungsstelle verunsichert Sparkassen-Kunden

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Thüringen rät Kunden der Eichsfeld-Sparkasse, deren Prämiensparverträge gekündigt worden, sich von dem Anschreiben der Schlichtungsstelle nicht entmutigen zu lassen.
Eine Frau arbeitet mit Aktenordner und Taschenrechner.
Off

Mit einer dritten Kündigungswelle hat die Kreissparkasse Eichsfeld im Juni erneut Prämiensparverträge gekündigt. Die Verbraucherzentrale Thüringen hält dies für unzulässig, da bei den betroffenen Sparverträgen die letzte vereinbarte Prämienzahlung noch nicht erreicht ist. Die Sparkassenkunden sollten der Kündigung widersprechen und sich an die Schlichtungsstelle wenden. Für Verwirrung bei den Sparern sorgt nun zusätzlich ein Anschreiben der Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes.

Das irritierende Schreiben der Schlichtungsstelle erhalten Sparkassen-Kunden, die der Kündigung ihres Prämiensparvertrages widersprochen und sich an die Schlichtungsstelle der Sparkasse gewendet haben. In ihm werden die Verbraucher über die Stellungnahme der Sparkasse zum Schlichtungsverfahren informiert. Außerdem weist die Schlichtungsstelle darauf hin, „dass nach übereinstimmender Spruchpraxis unserer Ombudsmänner die ordentliche Kündigung von auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Prämiensparverträgen nach Erreichen der höchsten Prämienstufe rechtlich nicht zu beanstanden ist.“ Der Sparkassen-Kunde wird anschließend aufgefordert, binnen eines Monats mitzuteilen, ob er weiter an einem Schlichtungsspruch interessiert sei - anderenfalls würde das Verfahren eingestellt.

„Das Schreiben vermittelt den Eindruck, als ob die Schlichtung keine Aussicht auf Erfolg hätte. Das verunsichert und entmutigt viele Verbraucher, die sich gegen die unrechtmäßige Kündigung ihrer Prämiensparverträge wehren wollen“, sagt Andreas Behn, Referatsleiter Versicherungen und Finanzen bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Einige Verbraucher halten das Schreiben selbst schon für den Schlichterspruch. Dabei wurde der individuelle Fall zu diesem Zeitpunkt noch nicht dem Schlichter vorgelegt und geprüft.“

Stillschweigendes Einverständnis beendet Verfahren

Besonders kritisch: Die Verbraucher müssen binnen eines Monats selbst tätig werden, um das Schlichtungsverfahren fortzusetzen. „Dies widerspricht nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen § 8 Abs. 4 der Verfahrensordnung“, betont Andreas Behn. „Es ist unserer Ansicht nach nicht zulässig, dass die Schlichtungsstelle eine Schlichtung ungeprüft ablehnt – oder dies per Zeitablauf geschehen lässt.“ Zwar gebe es eine Monatsfrist, innerhalb derer die Beschwerdeführer auf die Stellungnahme der Sparkasse reagieren können. Es gibt aber weder den Zwang, diese zu erwidern, noch die Verpflichtung, den Wunsch zur Fortsetzung des Verfahrens ein zweites Mal äußern zu müssen.

„Wir können den Sparkassen-Kunden nur raten, sich von diesem Anschreiben nicht entmutigen zu lassen“, sagt Andreas Behn. „Teilen Sie der Schlichtungsstelle innerhalb der angegebenen Frist mit, dass Sie weiterhin einen Schlichtungsspruch verlangen.“

Verbrauchern, die der Kündigung ihrer Prämiensparverträge widersprechen wollen, steht dazu ein Musterbrief der Verbraucherzentrale unter www.vzth.de/musterbriefe kostenlos zur Verfügung.

Bei den gekündigten Prämiensparverträgen handelt es sich um variabel verzinste Sparverträge. Die Verbraucherzentrale Thüringen ist der Auffassung, dass in vielen Fällen die Zinsen durch die Sparkasse nicht korrekt angepasst worden sind. Verbraucher sollten die Nachberechnung und gegebenenfalls eine Anpassung fordern. Umfangreiche Informationen zur Zinsanpassung gibt es unter www.vzth.de oder in den Beratungsstellen.

Sparkassen-Kunden mit einer Rechtsschutzversicherung, die Aussicht auf eine Deckungszusage haben und deren Selbstbeteiligung niedrig ist, können auch eine Klage gegen die Kündigung prüfen.

Bei Fragen zur Kündigung können Betroffene die Telefonberatung der Verbraucherzentrale Thüringen sowie die persönliche Beratung vor Ort in Anspruch nehmen: zentrale Terminvergabe unter Telefon (0361) 555 14 0. Unsere Online-Beratung insbesondere zu Finanzfragen erreichen Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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