Weltverbrauchertag in Erfurt: Kostenfreie Beratung bei Vertragsärger

Pressemitteilung vom
Der Alltag in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen zeigt: Konsumenten gehen oft Hunderte Euro durch untergeschobene oder unnötige Verträge und Abzocke verloren. Zum Weltverbrauchertag am 16. März in Erfurt informiert die Verbraucherzentrale zum Thema faire Verbraucherverträge.
  • Ob online oder offline abgeschlossen: Die Verbraucherzentrale Thüringen macht sich stark für faire Verbraucherverträge.
  • Zum Weltverbrauchertag bieten die Verbraucherschützer am Montag, dem 16. März, von 10 bis 16 Uhr auf dem Willy-Brandt-Platz in Erfurt umfangreiche Informationen an.
  • Verbraucher können sich bei Fragen zu ihren Verträgen an die Fachleute der Verbraucherzentrale wenden und werden an diesem Tag kostenfrei beraten.
Off

Der Alltag in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen zeigt: Konsumenten gehen oft Hunderte Euro durch untergeschobene oder unnötige Verträge und Abzocke verloren. Zum Weltverbrauchertag will die Verbraucherzentrale auf diese Kostenfallen hinweisen. Dazu hält sie am Montag, dem 16. März, ein umfangreiches kostenfreies Angebot aus Information und Beratung bereit.

Ob Handyvertrag, Zeitschriftenabo, die Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Stromanbieterwechsel – bei der Versorgung mit den Dingen des täglichen Lebens sind Verbraucher auf Verträge angewiesen. Da ist es umso wichtiger, dass diese fair und für den Konsumenten nachvollziehbar gestaltet sind – und für ihn nicht zur Kostenfalle werden.

Zum Weltverbrauchertag gibt es am Montag, dem 16. März, von 10 bis 16 Uhr umfangreiche Informationen zum Thema „faire Verbraucherverträge“ am Infomobil der Verbraucherzentrale Thüringen auf dem Willy-Brandt-Platz in Erfurt. Ralf Reichertz, Jurist und Referatsleiter für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale, steht für Fragen rund um Verträge bereit. Bei Problemen können Verbraucher an diesem Tag auch die kostenfreie individuelle Beratung durch unsere Fachleute nutzen. Idealerweise haben sie dabei schon die betreffenden Verträge zur genaueren Prüfung in der Tasche.

Auch ein Quiz mit kleinen Gewinnen wird es vor dem Infomobil an zentraler Stelle auf dem Bahnhofsvorplatz geben.

Verbraucherzentrale macht mobil gegen Kostenfallen

„Als Verbraucherzentrale machen wir uns stark für faire Verbraucherverträge. Und zwar nicht nur zum Weltverbrauchertag“, sagt Dr. Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen. „Auch auf politischer Ebene engagieren wir uns dafür, dass der Gesetzesentwurf zum „Faire-Verbraucher-Gesetz“ von der Bundesregierung zügig umgesetzt wird, um Verbraucher vor Vertragsfallen zu schützen.“ Dazu sollen unter anderem Laufzeiten und Kündigungsfristen von Verträgen verbraucherfreundlicher gestaltet werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für faire Verbraucherverträge eingereicht. Sie umfasst im Wesentlichen sechs Forderungen, die auf einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung zu gängigen Kostenfallen im Alltag beruhen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen
Die größten Fehler beim Bauen werden fast immer gleich zu Anfang gemacht: bei der Planung, der Kosteneinschätzung und…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.