Eichsfeld-Sparkasse kündigt Sparverträge zur Unzeit

Pressemitteilung vom
Die Eichsfeld-Sparkasse kündigt erneut Prämiensparverträge. Betroffen sind unbefristete Prämiensparverträge mit einer Laufzeit von 25 Jahren. Die Verbraucherzentrale bewertet die Kündigung als unrechtmäßig und kritisiert insbesondere den Zeitpunkt.
Ein Ordner mit Unterlagen auf einem Tisch
  • Nachdem die Eichsfeld-Sparkasse Ende Januar erste Prämiensparverträge gekündigt hatte, folgt jetzt offenbar eine zweite Kündigungswelle.
  • Die Verbraucherzentrale Thüringen hält die Kündigung der Verträge für unrechtmäßig und kritisiert insbesondere den Zeitpunkt der einseitigen Vertragsauflösung.
  • Verbraucher sollten der Kündigung umgehend widersprechen. Sie können hierbei auf einen Musterbrief der Verbraucherzentrale unter www.vzth.de/musterbriefe zurückgreifen.
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Die Eichsfeld-Sparkasse kündigt erneut Prämiensparverträge. Betroffen sind unbefristete Prämiensparverträge mit einer Laufzeit von 25 Jahren. Die Verbraucherzentrale bewertet die Kündigung als unrechtmäßig und kritisiert insbesondere den Zeitpunkt.

„Ganz abgesehen davon, dass eine Kündigung der Verträge vor dem Erreichen der letzten vereinbarten Prämienzahlung ohnehin nicht zulässig ist – die Kündigung der Eichsfeld-Sparkasse kommt zur Unzeit“, sagt Andreas Behn, Referatsleiter für Versicherungen und Finanzen bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Viele Verbraucher haben Prämiensparverträge abgeschlossen um sich für die Zukunft abzusichern. Jetzt müssen sie sich um ihre Geldanlagen zu einer Zeit kümmern, in der durch die Coronakrise ohnehin jeder Behördengang mit Umständen verbunden ist.“

Die Eichsfeld-Sparkasse selbst hat ihre Filialen seit dem 24. März wie viele andere Geldinstitute auch geschlossen, um eine Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Der Zeitpunkt setze die Verbraucher, die durch die Sparkassen eigentlich zum langfristigen Sparen angehalten werden sollten, noch zusätzlich unter Druck, betont Andreas Behn. Zumal die Eichsfeld-Sparkasse in ihrem Kündigungsschreiben zum 15. Juli 2020 eine Einmonatsfrist vorgibt, um über den gekündigten Betrag zu verfügen – sonst würde das Sparguthaben als Spareinlage weitergeführt und bei einer Auszahlung ein zusätzliches Verfügungsentgelt fällig.

„Es bleibt dabei: Wenn im Vertrag eine Prämienstaffel vereinbart war, die die Zahlung der höchsten Prämie für das 15. bis zum 25. Sparjahr vorgesehen hat, kann nach Auffassung der Verbraucherzentrale die Sparkasse diese Verträge nicht kündigen“, so der Finanzexperte.

Dies sei erst dann möglich, wenn die Sparkasse alle vereinbarten Prämien gezahlt hat. Ist der Sparvertrag befristet, also enthält er eine feste Laufzeit, sei innerhalb der Frist eine ordentliche Kündigung nicht möglich.

„Sparkassenkunden sollten ihre Verträge prüfen und der Kündigung schriftlich widersprechen“, rät Andreas Behn. Für den Widerspruch steht ihnen ein Musterbrief der Verbraucherzentrale kostenlos zur Verfügung.

Zu den Kündigungen von Alt-Verträgen und den Argumentationen der Finanzinstitute informiert auch unser Artikel „Sparvertrag gekündigt: Was jetzt wichtig ist“.

Bei weiteren Fragen zur Kündigung können sich Betroffene an die kostenfreie Telefonberatung der Verbraucherzentrale Thüringen (zentrale Terminvergabe unter Tel. 0361 555 14 0) wenden.

Unsere Online-Beratung insbesondere zu Geldanlage, Altersvorsorge, Krediten, Konten und Versicherungen erreichen Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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