Mit Stecker-Solar-Geräten Solarstrom selbst erzeugen

Pressemitteilung vom
In der Vergangenheit konnten hauptsächlich Hausbesitzer Solarstrom selbst erzeugen. Doch mit Stecker-Solar-Geräten steht diese Möglichkeit nun auch Mietern und Bewohnern von Mehrfamilienhäusern offen. Die Verbraucherzentrale Thüringen klärt über die Nutzungsweise der Geräte auf.
Außen an dem Geländer eines Balkons sind zwei Solarmodule montiert.
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In der Vergangenheit konnten hauptsächlich Hausbesitzer Solarstrom selbst erzeugen. Doch mit Stecker-Solar-Geräten steht diese Möglichkeit nun auch Mietern und Bewohnern von Mehrfamilienhäusern offen. Die Verbraucherzentrale Thüringen klärt über die Nutzungsweise der Geräte auf.

Stecker-Solar-Geräte, auch bekannt unter den Bezeichnungen Balkonkraftwerk oder Plug-and-Play-Solar, sind vergleichsweise kleine Photovoltaik-Systeme. Sie sind zwischen etwa 1,5 und drei Quadratmetern groß. Balkonbrüstungen, Außenwände, Dächer, Terrassen und Gärten kommen für die Anbringung oder Aufstellung in Frage. Die Geräte werden möglichst unverschattet zur Sonne geneigt, also in Richtung Süden. Der Anschluss von bis zu 600 Watt an eine spezielle Einspeisesteckdose ist möglich.

Der selbst erzeugte Strom wird meistens im eigenen Haushalt verbraucht, wodurch der Strombezug aus dem Netz und damit die Stromkosten reduziert werden. Für den geringen Überschuss an eingespeistem und nicht selbst verbrauchtem Strom verzichten die Nutzer in der Regel auf ihre kleine Einspeisevergütung. „Durch ein Stecker-Solar-Gerät habe ich die Möglichkeit, eigenen Strom aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Das ist ein tolles Erlebnis und leistet einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz", sagt Reiner Maschke, Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen.

Netzbetreiber und Vermieter informieren

Über den Betrieb eines Stecker-Solar-Geräts muss der örtliche Stromnetzbetreiber informiert werden. Immer mehr Stromnetzbetreiber vereinfachen die Anmeldung. Verbieten können sie den Betrieb nicht. Wird das Solarmodul an der Balkonbrüstung oder der Hauswand angebracht, ist meist die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft nötig.

Damit der Haushaltsstromzähler nicht rückwärts zählt, werden in der Regel herkömmliche Zähler durch die neuen „modernen Mess-Einrichtungen“ ersetzt, die bis zum Jahr 2032 in allen Haushalten verbaut sein müssen. Ob ein Zweirichtungszähler eingebaut werden muss, ist umstritten und wird von lokalen Stromnetzbetreibern unterschiedlich gehandhabt. Mit einem Zweirichtungszähler werden Strommengen erfasst, die in das Netz eingespeist werden. Die Anschaffungskosten eines Stecker-Solar-Geräts richten sich nach der Größe. Die Preisspanne reicht von wenigen 100 bis etwa 1000 Euro. Die jährliche Stromerzeugung liegt je nach Größe bei etwa 200 bis 500 Kilowattstunden.

Fragen zu Stecker-Solar-Geräten und zum Energiesparen allgemein beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen – kompetent und anbieterneutral. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter Tel. 0800 809 802 400 oder unter Tel. (0361) 555140 (beide kostenfrei) vereinbart werden.

Terminankündigung:

Online-Vortrag „Steck die Sonne ein! Solarstrom von Balkon und Terrasse“ am 30. September 2020, 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr, kostenlos und interaktiv. Hier geht's zur Anmeldung.

Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale ist ein Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

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