Checkliste - Versicherung

Lesen Sie hier nach, welche Versicherung Sie in Deutschland dringend benötigen.
Ordner mit vielen Unterlagen
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Welche Versicherung brauchen Sie nach der Ankunft in Deutschland:

Krankenversicherung

  • Jeder muss eine Krankenversicherung haben!
  • Für Flüchtlinge gibt es eine besondere kostenlose medizinische Versorgung.
  • Fragen Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung oder der Stadt/Gemeinde genau nach, was Sie tun müssen, wenn Sie ärztliche Hilfe brauchen.

Private Haftpflichtversicherung

  • wenn Sie beim Fahrradfahren ein Auto beschädigen oder
  • wenn Ihnen das Smartphone eines Freundes herunterfällt und kaputt geht, müssen Sie den Schaden bezahlen. Auch dann, wenn Sie nur einen Moment nicht richtig aufgepasst haben und gar nichts beschädigen wollten.

Das kann sehr teuer sein. Deshalb braucht jeder eine private Haftpflichtversicherung.

Die  private Haftpflichtversicherung zahlt,

  • wenn eine Sache beschädigt ist ➨ die Kosten der Reparatur
  • wenn eine Sache kaputt ist und nicht repariert werden kann ➨ den Wert der Sache
  • wenn jemand verletzt ist ➨ Arzt- und Krankenhauskosten
  • wenn Sie Kinder haben ➨ Kinder sind in der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern versichert. Eltern müssen auf ihre Kinder aufpassen und dafür sorgen, dass diese keine Schäden anrichten. Ihre Versicherung sollte deshalb auch Schäden bezahlen, die von kleinen Kindern unter 7 Jahren verursacht wurden.
  • wenn Sie Haustiere haben ➨ Auch Haustiere können Schäden verursachen. Machen kleine Haustiere wie Vögel oder Katzen etwas kaputt, zahlt die private Haftpflicht. Bei großen Haustieren wie Hunden sollten Sie eine eigene Versicherung abschließen, die Tierhalter-Haftpflicht heißt.
  • wenn Sie in eine eigene Wohnung ziehen ➨ Die private Haftpflicht sollte auch zahlen, wenn Schäden in der gemieteten Wohnung entstehen. Die Versicherung sollte zahlen, wenn Sie den Schlüssel verlieren.
  • wenn Sie ein Auto kaufen ➨ Sie müssen eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Ein Verkehrsunfall kann sehr teuer werden. Wenn Sie an einem Autounfall schuld sind, zahlt die Versicherung den Schaden.
    Aber Vorsicht: Wenn Sie an dem Unfall schuld waren, zahlt niemand den Schaden an Ihrem Auto.  Dafür gibt es eine andere Versicherung.
  • wenn Sie irgendwo arbeiten oder regelmäßig helfen ➨ Auch wenn Sie kein oder nur wenig Geld für Ihre Arbeit bekommen: Fragen Sie nach, ob Ihre private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie bei der Arbeit etwas beschädigen. Und falls Sie selbst einen Unfall haben und verletzt werden? Hierfür gibt es eine gesetzliche Unfallversicherung, die für Sie kostenlos ist: Informieren Sie sich vorher!

Verträge über eine private Haftpflichtversicherung können sehr unterschiedlich sein! Informieren Sie sich vorher!

☑ Lassen Sie sich unabhängig und neutral beraten! Z.B. bei der Verbraucherzentrale

☑ Die Versicherungssumme sollte mindestens 10 Millionen Euro betragen. Die Versicherungssumme ist der Betrag, den die Versicherung nach einem Schaden maximal bezahlt.

☑ Der Versicherungsschutz sollte weltweit bestehen.

Wichtig! Überprüfen Sie Ihre Versicherungen, wenn sich in Ihrem Leben etwas verändert! Zum Beispiel, wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, heiraten, Kinder bekommen oder ein Auto kaufen.

 

Sie sind unsicher? Lassen Sie sich unabhängig und neutral beraten! Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale. www.verbraucherzentrale.de

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Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

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Thüringen wählt Verbraucherschutz: 12 Forderungen zur Landtagswahl

Unter dem Motto "Thüringen wählt Verbraucherschutz" hat die Verbraucherzentrale Thüringen 12 Forderungen aufgestellt. Sie richten sich an die Thüringer Abgeordneten, vor allem aber an die neue Regierung nach der Landtagswahl. Die Verbraucherzentrale setzt sich mit ihren Forderungen dafür ein, dass die Anliegen der Verbraucher:innen in der politischen Arbeit Gehör finden und umgesetzt werden.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.