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Sie haben nicht das passende Beratungsangebot gefunden? Wenden Sie sich gerne an unsere Kolleginnen am Termintelefon unter 0361 555 14 0 (Mo. bis Do. von 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr, Fr. von 9 bis 14 Uhr) oder informieren Sie sich hier: Wozu berät die Verbraucherzentrale?

Bitte beachten Sie

Die Verbraucherzentrale Thüringen e.V.  berät Verbraucher:innen nur im außergerichtlichen Bereich zu verbraucherrechtlichen Fragen und Problemen eines rein privaten Endverbrauchers, der in Thüringen wohnt, gegenüber einem Unternehmen.

In folgenden Fällen beraten wir daher nicht:

  • sobald ein Mahnbescheid eingegangen ist (Pfändung, Titel, Gerichtsverfahren),
  • wenn von Ihnen bereits ein Anwalt eingeschaltet wurde,
  • beim Kauf zwischen Privatpersonen.
  • Gewerbetreibende und Selbständige beraten wir nicht zu Rechtsgeschäften, die überwiegend im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit stehen (z.B. Darlehen). Zu Rechtsgeschäften, die sie als Verbraucher:in schließen (z.B. private Altersvorsorge) bieten wir eine Beratung an.

Verbraucher:innen unter 18 Jahren dürfen unsere Beratungsleistungen gerne in Anspruch nehmen, jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen.

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Auf diese Weise ermöglichen Sie anderen Ratsuchenden, das frei gewordene Zeitfenster zu buchen.

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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.