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Sie haben nicht das passende Beratungsangebot gefunden? Wenden Sie sich gerne an unsere Kolleginnen am Termintelefon unter 0361 555 14 0 (Mo. bis Do. von 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr, Fr. von 9 bis 14 Uhr) oder informieren Sie sich hier: Wozu berät die Verbraucherzentrale?

Bitte beachten Sie

Die Verbraucherzentrale Thüringen e.V.  berät Verbraucher:innen nur im außergerichtlichen Bereich zu verbraucherrechtlichen Fragen und Problemen eines rein privaten Endverbrauchers, der in Thüringen wohnt, gegenüber einem Unternehmen.

In folgenden Fällen beraten wir daher nicht:

  • sobald ein Mahnbescheid eingegangen ist (Pfändung, Titel, Gerichtsverfahren),
  • wenn von Ihnen bereits ein Anwalt eingeschaltet wurde,
  • beim Kauf zwischen Privatpersonen.
  • Gewerbetreibende und Selbständige beraten wir nicht zu Rechtsgeschäften, die überwiegend im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit stehen (z.B. Darlehen). Zu Rechtsgeschäften, die sie als Verbraucher:in schließen (z.B. private Altersvorsorge) bieten wir eine Beratung an.

Verbraucher:innen unter 18 Jahren dürfen unsere Beratungsleistungen gerne in Anspruch nehmen, jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen.

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Auf diese Weise ermöglichen Sie anderen Ratsuchenden, das frei gewordene Zeitfenster zu buchen.

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Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.