
Schritt 1
Schauen Sie genau auf die Absenderadresse des Pakets.
Klären Sie am besten ab, wie es dazu gekommen ist, dass Ihnen unbestellte Ware zugeschickt wurde. Wenn möglich: Finden Sie heraus, ob es sich bei dem Absender um ein seriöses oder ein unseriöses Unternehmen handelt. Wenn Sie ein Paket von einem bekannten Shop erhalten, könnte es sich beispielsweise um eine Falschlieferung handeln.

Schritt 2 (optional)
Kontaktieren Sie den Shop (wenn dieser Ihnen seriös erscheint).
Sie sind nicht dazu verpflichtet, einen Online-Shop wegen falsch zugestellter Ware zu kontaktieren, bei seriösen Shops können Sie dadurch aber vielleicht weiteren Ärger umgehen. Manchmal kontaktiert ein Shop Sie auch von sich aus bezüglich der falsch zugestellten Ware. Erläutern Sie in beiden Fällen, dass Sie die Ware nicht bestellt haben.
Vermeiden Sie bei der Kontaktaufnahme unbedingt ironische Aussagen, denn auch ein ironisches „Vielen Dank“ kann als Annahme eines Angebotes ausgelegt werden.

Schritt 3
Entscheiden Sie, wie Sie mit der Ware umgehen möchten.
Sie haben grundlegend zwei Möglichkeiten: Sie behalten die Ware und ignorieren die Forderungen oder Sie senden die Ware zurück. Dabei ist vor allem das Verhalten des Shops ausschlaggebend.
Die Verbraucherzentralen raten dazu, die Ware etwa sechs Monate lang aufzubewahren, um sie im Falle eines Zustellungsfehlers zurücksenden zu können.

Schritt 4 (optional)
Klären Sie ab, wer das Porto übernimmt, wenn Sie die Ware zurücksenden.
Sie sollten für die Rücksendung der Ware keine Kosten auf sich nehmen. Lassen Sie sich vorab das Geld für Verpackung und Versand überweisen oder fordern Sie ein Retourenlabel an.
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Bei allen Bestellungen über das Internet oder per Telefon steht Ihnen ein 14-tägiges Recht auf Widerruf zu. Unterstellt Ihnen ein Shop, dass Sie die Ware bestellt haben, können Sie auch in diesem Fall einen Widerruf erklären. |