Wintergarten-Traum wird zur kostspieligen Falle

Pressemitteilung vom
Ein Anbieter sucht angeblich Standorte für Muster-Wintergärten. An die kostenfreie Bereitstellung der Bauteile sind heftige Bedingungen geknüpft. Das Problem: Der Vertrag ist nicht widerrufbar, weil es sich bei den Wintergärten um individuelle Anfertigungen handelt. Die Verbraucherzentrale warnt vor unseriöser Vorgehensweise.
Ein Wintergarten, ein Aluminium-Verandahaus-Anbau, Ansicht von außen.
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Ein aus Norddeutschland bekannter Anbieter für Wintergärten ist nun auch in Thüringen mit seiner unseriösen Masche unterwegs. Wer sich auf diesen Anbieter einlässt, läuft Gefahr, mehrere Tausend Euro zu verlieren. Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt aus aktuellem Anlass eindringlich davor, Verträge vorschnell und unbedacht zu unterschreiben.

Zur Falle wurde der Wintergarten-Traum für einen Verbraucher aus Jena. Ende Februar fand er einen Werbeflyer in seinem Briefkasten: Man suche Standorte für Muster-Wintergärten, hieß es dort. Der Deal: Die Bauteile würden kostenfrei bereitgestellt. Im Gegenzug müsse der Kunde viermal im Jahr einen Tag der offenen Tür für Fremde durchführen, monatlich einen Kaufinteressenten präsentieren und sein Privatauto mit dem Anbieterlogo bekleben. Grundsätzlich interessiert, vereinbarte der Jenaer mit dem Anbieter einen Termin in seinem eigenen Haus.

Druck aufgebaut und private Fragen gestellt

Im Beratungsgespräch sei Druck aufgebaut worden, schilderte der Jenaer später der Verbraucherzentrale. Es gebe mehrere Bewerber, die Zeit dränge. „Das ist die typische Vorgehensweise, wenn schnell Verträge geschlossen werden sollen“, sagt Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Der Verbraucherschützer warnt: „Vertreter machen oft widersprüchliche Aussagen und lenken immer wieder durch private Fragen vom eigentlichen Inhalt des Gesprächs ab.“

Der Verbraucher unterzeichnete drei Verträge: einen Kaufvertrag, einen für den Aufbau des Wintergartens und einen Werbevertrag. Erst nach dem Treffen wurde ihm bewusst, in welche Situation er sich begeben hatte. Er wollte die Verträge widerrufen. Doch das lehnte der Anbieter ab.

Der Kniff: Für die Lieferung der Bauteile wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen. Den Aufbau des Wintergartens sollte eine zweite Firma übernehmen. Kaufverträge sind nicht widerrufbar, wenn die Ware individuell für den Käufer angefertigt wird. Das ist bei individuell zugeschnittenen Bauteilen für Wintergärten der Fall. „Viele denken, dass bei Haustürgeschäften Verträge grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen rückgängig gemacht werden können“, warnt Ralf Reichertz. „Das ist in diesem Fall aber leider nicht so!“

Der Anbieter fordert nun 9900 Euro Schadensersatz von dem Jenaer. Der Wert der Bauteile war mit rund 62.000 Euro angegeben. „Die Rechtslage spricht nicht für den Verbraucher“, sagt Ralf Reichertz. Trotzdem müsse nun geprüft werden, ob der Verbraucher im Beratungsgespräch ausreichend aufgeklärt wurde. Hier kann die Verbraucherzentrale helfen. 

4 Tipps: Verkaufsgespräche – was beachten?

  • Nehmen Sie Beratungsgespräche nicht alleine wahr, besonders, wenn der Anbieter zu Ihnen kommt. Eine zweite Person kann später als Zeuge wichtig sein – und Sie vor Aufdringlichkeiten bewahren.
  • Unterschreiben Sie nichts, ohne dessen Inhalt vorher genau geprüft zu haben. Lassen Sie sich Zeit. Bitten Sie um einen Folgetermin.
  • Werden Sie skeptisch, wenn ein Vertreter Zeitdruck vorgibt oder viele private Fragen stellt. Das soll Sie vom Wesentlichen ablenken.
  • Trauen Sie sich, „Nein“ zu sagen. Sie sind nicht dazu verpflichtet, ein Gespräch bis zum Ende fortzuführen.

Beratung bei der Verbraucherzentrale

Einen Termin buchen Ratsuchende unter 0361 555 14 0 oder www.vzth.de/termin-buchen.

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