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Verpflegungssystem Warmverpflegung

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Bei der Warmverpflegung werden die einzelnen Komponenten in einer zentralen Küche zubereitet und warm ausgeliefert.
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Warmverpflegung (auch Cook & Hold genannt)

Bei diesem Verpflegungssystem werden die Komponenten in einer zentralen Küche zubereitet und warm ausgeliefert. Die Auslieferung erfolgt in speziellen Wärmetransportbehältern. Durch den Transport und die damit verbundenen Warmhaltezeiten wird meist das Aussehen und der Geschmack der Speisen beeinflusst. Die Mindesttemperatur bei Anlieferung sollte 70 °C bei warmen Speisen und 7°C  bei den kalten Speisen betragen. Die Ausgabetemperatur für warme Speisen beträgt 65 °C. Durch das Ausgabepersonal sind Temperaturkontrollen durchzuführen und entsprechend zu dokumentieren.

Vorteile:

  • geringerer Personalaufwand und damit verbundene Personalkosten
  • geringer Raumbedarf
  • geringe Energiekosten
  • geringer Kostenaufwand für die Einrichtung

 

Nachteile:

  • Einhaltung der Warmhaltetemperatur erforderlich
  • lange Warmhaltezeiten beeinflussen erheblich Geschmack, Farben, Textur und Aussehen der Speisen
  • lange Warmhaltezeiten beeinflussen den Nährstoffgehalt, insbesondere den der hitzeempfindlichen Vitamine
  • keine Flexibilität im Angebot möglich

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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.