Das Wichtigste in Kürze:
- Sie haben das Recht, zu sagen, wie Sie sich eine Dienstleistung wünschen.
- Bei größeren Problemen kontaktieren Sie den Ansprechpartner beim Dienstleister.
- Sollte die Dienstleistung weiterhin nicht nach Ihren Vorstellungen ausgeführt werden, besteht die Möglichkeit, zu kündigen.
Wer Geld für Unterstützung im Alltag ausgibt, wünscht sich, dass alles reibungslos läuft. Das klappt in der Praxis leider nicht immer. Manchmal sind es kleinere Kommunikationsschwierigkeiten mit dem Anbieter, manchmal liegt der Hund auch tiefer begraben. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Schwierigkeiten mit den Dienstleistern aus dem Weg schaffen, und was Sie tun können, sollte es einmal wirklich gar nicht klappen.
Missverständnisse mit den Mitarbeiter aus dem Weg räumen
In manchen Fällen ist der Unmut über eine ausgeführte Dienstleistung groß, die Lösung aber nicht weit. Das ist besonders bei Missverständnissen oder ungenauen Abstimmungen der Fall. Es kann passieren, dass Sie andere Vorstellung von der Ausführung einer Dienstleistung haben als der Dienstleister. Vielleicht wünschen Sie sich, dass eine Reinigungskraft häufiger die Fenster putzt. Oder eine Haushaltshilfe die Wäsche auf eine ganz bestimmte Art und Weise faltet.
Oft reicht es aus, mit dem Mitarbeiter das Gespräch zu suchen. Als Auftraggeber haben Sie ein so genanntes Weisungsrecht. Das bedeutet, dass Sie bei einem bestehenden Vertrag direkte Anweisungen an den Ausführenden geben dürfen. Sagen Sie dem Mitarbeiter, wie Sie sich eine Angelegenheit wünschen. Geben Sie konkrete Anweisungen.
Sollte das keine Verbesserung bringen, empfehlen wir, im Vertrag nachzusehen, wer Ihr Ansprechpartner bei dem Unternehmen ist. Nehmen Sie den Kontakt auf und konkretisieren Sie Ihre Wünsche zum Beispiel in Bezug auf Häufigkeit, Qualität oder spezielle Anforderungen.
Bei wechselndem Personal Anbieter kontaktieren
Sie haben sich darauf gefreut, endlich Unterstützung zu bekommen. Die erhalten Sie auch, aber leider teilt Ihnen der Anbieter fast jede Woche einen anderen Mitarbeiter zu. An ein Vertrauensverhältnis, so wie Sie sich das ursprünglich einmal vorgestellt hatten, ist leider nicht zu denken.
In so einem Fall raten wir, das Gespräch mit dem Dienstleister zu suchen. Bitten Sie um eine konstantere Lösung. Sollte die nicht möglich sein, kann es sinnvoll sein, den Anbieter zu wechseln.
Bei unsachgemäßer Durchführung schriftlich vorgehen
Wenn die Dienstleistung nicht oder nicht annähernd ordnungsgemäß erfüllt wird, gehen Sie am besten schriftlich vor. Beispiele für gröbere Verstöße sind häufige kurzfristige Terminabsagen, Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen oder ein unsachgemäßer Umgang mit Gegenständen.
Informieren Sie den Anbieter schriftlich, schildern Sie, was vorgefallen ist, und beanstanden Sie den Fehler. Reagiert der Dienstleister nicht oder nicht ausreichend, haben Sie die Möglichkeit, zu kündigen.
Fristlose Kündigung bei wichtigem Grund möglich
Wenn Sie dauerhaft unzufrieden sind oder das Vertrauensverhältnis nicht mehr intakt ist, sollten Sie sich nach einem alternativen Dienstleister umsehen. Kündigen Sie zunächst den bestehenden Vertrag. Die Kündigungsfrist richtet sich danach, was vertraglich vereinbart wurde.
Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Dazu zählen zum Beispiel Diebstahl Ihrer persönlichen Gegenstände, falsche Angaben im Vertrag oder wenn eine Abmahnung einer schlechten oder fahrlässig erbrachten Leistung keine Verbesserung bringt.