Wenn Banken Ihnen Kredite verkaufen, die Sie nicht zurückzahlen können

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Auto, Fernseher, Möbel: Vieles wird "auf Pump" verkauft. Für Händler und Banken ein gutes Geschäft. Doch was, wenn Sie die Schulden nicht abbezahlen können?
Auf mehreren Stapeln Münzen liegen Würfel. Auf dem ersten steht "Bonität", die übrigen zeigen Symbole.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kreditinstitute sind gesetzlich dazu verpflichtet zu prüfen, ob der Kunde das Geld zurückzahlen kann. Sonst dürfen Sie gar keinen hoch verzinsten Kredit vergeben.
  • Verstoßen die Institute gegen diese Verpflichtung, ermäßigt sich der Zinssatz des Darlehens rückwirkend auf praktisch null Prozent.
  • Hat Ihnen jemand einen teuren Kredit gegeben, obwohl der für Sie finanziell nicht zu stemmen war? Wir helfen mit Musterbrief und individueller Rechtsberatung.
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Große Anschaffungen werden vom Handel gerne auch mit einer Finanzierung verkauft, die Werbung ist im aktuellen Zinsniveau voll von sogenannten Null-Prozent-Finanzierungen. So günstig wie es scheint, ist es aber oft gar nicht. Einige Fallstricke beschreiben wir in unserem Artikel zu dem Thema.

Derartige Finanzierungen bergen die Gefahr, in eine Schuldenfalle zu geraten, aus der man dann nur mit der Verbraucherinsolvenz wieder herauskommt. Das Gesetz sieht daher umfangreiche Pflichten der Kreditinstitute vor und stärkt die Rechte der Verbraucher, wenn die Institute ihre Pflichten verletzen.

Eine wichtige Regel: Nach § 505a BGB hat das Kreditinstitut vor dem Abschluss eines Verbraucherdarlehens die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers zu prüfen. Auch wenn Sie im Handel Waren einkaufen und eine Finanzierung abschließen: Diesen Vertrag haben Sie dann nicht gegenüber dem Händler, sondern werden in der Regel an ein Kreditinstitut vermittelt.

Und bei diesem Kreditinstitut dürfen keine erheblichen Zweifel daran bestehen, dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Kredit vertragsgemäß nachkommen wird.

Dies gilt auch bei späteren Erhöhungen des Darlehensbetrages. Wie genau die Kreditwürdigkeit zu prüfen ist, schreibt das Gesetz nicht vor. Es verweist aber darauf, dass Auskünfte des Darlehensnehmers und Informationen von Auskunfteien wie der Schufa Grundlage sein können (wenn Sie Ihre bei den Auskunfteien gespeicherten Daten abfragen wollen, finden Sie in unserem Artikel zum Thema alle wichtigen Informationen).

Verstößt das Kreditinstitut gegen diese gesetzliche Pflicht zu einer Prüfung, dann ermäßigt sich der Darlehenszins auf einen Zinssatz, den die Banken für Ausleihungen untereinander verlangen. So steht es in § 505d BGB. Dieser geringere Zins gilt dann rückwirkend seit Vertragsabschluss. Steht im Vertrag also ein Sollzins von 7%, dann würde sich dieser derzeit auf rund null Prozent reduzieren (Sie können im Internet tagesaktuell den "Euribor Dreimonatsgeld" nachschlagen). Der Vorteil für Sie: Sie wären dann viel schneller schuldenfrei.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihnen ein Kredit verkauft worden ist, der Sie finanziell überfordert, dann können Sie sich wehren.

Da die Banken erfahrungsgemäß nicht schnell einlenken, weil es um viel Geld geht, müssen Sie hier ein wenig Zeit investieren. Wir unterstützen Sie dabei aber gerne. Gehen Sie am besten wie folgt vor:

  1. Fordern Sie Ihre Bank zur Offenlegung der gespeicherten personenbezogenen Daten auf und zur Neuabrechnung des Kredits wegen des Verstoßes gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung. Dazu hilft Ihnen unser kostenloser Musterbrief
    Wichtig: Setzen Sie den Musterbrief bitte nur ein, wenn Sie absolut sicher sind, dass Ihre Auskünfte innerhalb der Kreditwürdigkeistprüfung vollständig korrekt waren. Sollten Sie hieran auch nur geringe  Zweifel haben, sollten Sie vor Einsatz des Musterbriefes unbedingt rechtlichen Rat einholen!
  2. Wenn Sie möchten, können Sie außerdem bei der zuständige Aufsichtsbehörde BaFin eine Beschwerde über Ihr Kreditinstitut einreichen. Begründen Sie darin, warum Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses finanziell kaum in der Lage waren, die Kreditraten zuverlässig zu bezahlen.
  3. Wenn Sie möchten, können Sie zusätzlich auch bei der zuständigen Schlichtungsstelle Beschwerde einreichen. Die Schlichtungsstelle vermittelt zwischen Kunde und Bank und schlägt eine Einigung vor, um den Interessen beider Parteien gerecht zu werden.
  4. Rein vorsorglich sollten Sie bei der Schufa eine kostenfreie Anfrage zur Auskunft der gespeicherten Daten stellen. Informationen und Musterbrief finden Sie in unserem Artikel zum Thema.

Wenn Sie mit unserem Musterbrief nicht weiterkommen und die Bank sich hartnäckig wehrt, den Kredit neu abzurechnen, prüfen unsere Berater gerne, wie die Verbraucherzentrale Sie im Rahmen einer individuellen Verbraucherberatung unterstützen kann.