Was muss ich als Kund:in mit Sondervertrag beachten?
Haben Sie mit Ihrem Grundversorger oder einem anderen Anbieter einen besonderen Tarif vereinbart, sind Sie rechtlich gesehen "Sonderkunde". Dann gelten die vom Anbieter im Vertrag festgelegten Bedingungen (AGB). Lange Zeit haben Kund:innen hier einen geringeren Preis als in der Grundversorgung bezahlt. Das ist derzeit nicht mehr generell so. Erstvertragslaufzeiten von 2 Wochen bis zu 24 Monaten sind in Sonderverträgen möglich.
Während dieser Zeit können Sie nur kündigen, wenn der Anbieter, etwa durch eine Preiserhöhung, den Vertrag einseitig ändert, Pflichten wie die rechtzeitige Rechnungserstellung wiederholt verletzt oder unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Umzug. Meistens wird eine Folgelaufzeit festgelegt, die den Vertrag immer wieder um bis zu ein Jahr verlängert, wenn Sie nicht rechtzeitig jeweils zum Ende der Laufzeit kündigen. Bei der Auswahl eines Sondervertrags sollten Sie auf kundenfreundliche Vertragsbedingungen achten.